Zak_McKracken hat geschrieben: Die Diskussion, ob nun ein anderer Teilnehmer, der unter dem Versäumnis des Veranstalters, auf die AGBs hinzuweisen, leidet (schlechtere Zielzeit wegen musikhörender Wettbewerber), einen Regressanspruch haben könnte, sparen wir uns lieber...

....... zumal ein zwei mal gespaltenes Haar anschließend zwar vier mal vorhanden wäre - allerdings dann doch reichlich dünne.
Knippi