Mahlzeit,
Fakt ist, dass man mit dem Rad nicht an die ausgeschilderte Höchstgeschwindigkeit halten muß.
Klar muß man immer die Geschwindigkeit den Umständen entsprechend wählen.
Ich hatte selber den Fall, dass ich einmal mit dem RR durch Bochum Sodingen gefahren bin, dort ist der Fahrradweg rechts auf der Strasse, nicht wie leider oft andersorts auf dem Gehweg.
Ein Auto überholte mich mit minimal mehr Tempo, ein paar Meter setzt der plötzlich den Blinker rechts und biegt auf nen Parkplatz der Sparkasse ab.
Resultat war damals, dass ich froh war, dass es ein Kombi war. Denn ich klebte an seiner Seitenwand (bei einer Limosine hätte ich nen Adler gemacht), mein Vorderrad Rollte auf der anderen Stassenseite rum und mein Rahmen war ein Fragezeichen.
Meine Tachoaufzeichnung zeigte damals einen rapiden Tampoabfall von 48km/h auf 0km/h.
Der Kerl meinte damals auch, ich währe für ein Fahrrad viel zu schnell unterwegs gewesen
Der Polizist vor Ort, mein Anwalt und auch zu guter letzt der Richter gaben mir recht.
Ok, in dem Fall war es ja auch noch so, dass er mich vom Radweg geholt hat, und zuvor üerholte, und daher meine Geschwindigkeit hätte gut einschätzen können.
Aber es stimmt auch, hätte ich in dem Fall z.B. einen Fußgänger überfahren, der hätte die Strasse queren wollen, wäre es wohl meine Schuld gewesen.
Aber rein Rechtlich kann ich mit dem Rad so schnell fahren wie ich will/kann... wenn aber was passiert ist es immer eine Ermessensfrage.