ruca hat geschrieben:Nur wenn ihm bewiesen werden kann, dass er erkannt hat (oder hätte erkennen müssen), dass der ihm vorgelegte Ausweis falsch ist.
Ich bin jetzt zu faul, nachzuschauen gehe aber davon aus, dass hier eine fahrlässige Begehung nicht genügt, also dass es schon Vorsatz sein muss.
Solange er sich also plausibel mit "Schludrigkeit" rausreden kann, ist das gar nix. Erst wenn er sich um Kopf und Kragen redet und sagt, dass ihm was aufgefallen ist, hat er ein Problem.
Das ist doch aber ein wirklich blöder Ausweg. Die KV hat ganz passable Anzeichen für Fälschungen veröffentlicht. Wenn man das nicht ignoriert, kann man viele Fälschungen zumindest vermuten. Du kannst dann bei der KV abfragen, ob die Person wirklich geimpft wurde. Wenn Du also sauber arbeitest, erkennst Du das häufig. Nicht immer, aber häufig. Ich weiß, daß Du hier eine andere Vermutung hast, aber die meisten Apotheker arbeiten tatsächlich sauber und haben den Anspruch, Ihre Prozesse sauber zu halten. In einer Apotheke, die ich persönlich sehr gut kenne, wurde einmal das Zertifikat verweigert und der Kunde auf eine mögliche Fälschung hingewiesen. Das war zwar der saubere Weg, aber keine gute Entscheidung. Damit bringst Du intern die Mitarbeiter in Gefahr. Also ist die neue Anweisung, daß dem Kunden gesagt wird, daß es Probleme mit der Technik gibt. Du musst hier wirklich abwägen, ob Du einwandfrei arbeitest oder die Mitarbeiter und ggf. Dich selbst einer Gefahr aussetzt.
Die Möglichkeiten aufzuzeigen, daß man sich um Verantwortung herumschlawinern kann, halte ich für fatal. Welchen Grund hast Du denn dann, daß man bei der Rezeptabrechnung, der Steuererklärung, etc. nicht analog agierst. Die Apotheker sind ganz sicher eine privilegierte Berufsgruppe. Ihnen aber das Leben hier so schwer zu machen oder - so könnte man Deinen Vorschlag interpretieren - Ausreden zu finden, passt hier nicht rein.