Zu den Definitionen muss ich hier einfach noch mal die tollen Definitionen zum Wandern des
Regelordnung Wandern im SWBV (Fußwanderungen)
Diese Regelordnung wurde von einer Arbeitsgruppe des Sächsische Wander- und Bergsportverband e. V. (SWBV) unter Leitung von Hauptlehrwart E. Seidel erarbeitet. Nach der Diskussion im Vorstand des SWBV und mit Vertretern aus Vereinen erfolgte die Formulierung der vorliegenden Fassung.
Diese Regelordnung wurde durch das Präsidium des SWBV am 28.12.1999 verabschiedet. Sie tritt am 1.1.2000 in Kraft.
1. Vorwort
Die im Sächsische Wander- und Bergsportverband e. V. (SWBV) zusammen geschlossenen Vereine organisieren und betreiben Wandern als Breitensport und erfüllen damit eine wichtige Zielstellung des Landessportbundes Sachsen. Für die einheitliche Anwendung von Begriffen und Bezeichnungen und für eine vergleichbare Durchführung von Wanderungen in den Vereinen wird nachstehende Regelordnung für Wanderungen des SWBV festgelegt. Sie soll Grundlage für die Vorbereitung, den Ablauf sowie die Be- und Auswertung sportlicher Wanderaktivitäten im SWBV sein. Nicht zuletzt soll sie dazu beitragen, ein unfallfreies und erlebnisreiches Wandern zu erreichen.
2. Geltungsbereich
Diese Regeln gelten für die im SWBV zusammengeschlossenen Vereine, die vereinsinterne oder öffentliche Wanderungen organisieren und durchführen. Führen Vereine, die dem SWBV angehören, für andere Veranstalter Wanderungen durch, müssen diese ebenfalls nach diesen Regeln ablaufen. Gesetzliche Vorschriften, die bei Wanderungen zu beachten sind (z.B. Straßenverkehrsordnung, Naturschutz- und Umweltrecht, Waldgesetz), werden von dieser Regelordnung nicht berührt. Die vorliegende Regelordnung betrifft das Fußwandern.
3. Definitionen und Erläuterung der Begriffe
3.1 Wandern
Wandern im Sinne des SWBV ist eine sportliche, d.h. körperlich aktive Fortbewegungsart, bei der über eine vorgegebene Strecke auf Wegen, bei ständiger Orientierung und aufmerksamer Beobachtung der Umgebung ein vorbestimmtes Ziel erreicht wird.
Der Begriff "sportlich" bedeutet im SWBV gesundheitsfördernde Sportausübung, d.h. das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Wanderers soll verbessert werden (ganzheitliche Sportdurchführung) Um das zu erreichen, werden Streckenlänge und Wandergeschwindigkeit abhängig von Alter und von der Ausgangskondition der Wanderer festgelegt. Aus sozialer Sicht ist sportliches Wandern ein Gruppenwandern. Im SWBV besteht eine Wandergruppe aus mindestens 2 Personen.
3.2 Wandern im Hochgebirge
Hochgebirgswandern ist eine körperlich aktive Fortbewegungsart im die Felszone erreichenden Gebirge, bei der über eine vorgeplante Strecke auf Wegen, Pfaden und leichten Kletterstellen - die bei längeren Abschnitten versichert sein müssen - bei ständiger Orientierung, aufmerksamer Beobachtung der Umgebung und selbständiger Versorgung mit zweckmä8iger Ausrüstung ein vorbestimmtes Ziel erreicht wird. Die Grenze zum Klettern bzw. alpinen Bergsteigen bildet der notwendige Einsatz sicherungstechnischer Mittel. Diese Grenze muß verantwortungsbewußt individuell festgelegt werden, pfadlose Gletscherüberschreitungen gehören z.B. nicht zum Hochgebirgswandern. Technische Hilfsmittel, wie Kabinenseilbahnen Sessellifte können für Auf/Abstiege genutzt werden, sind aber nicht Bestandteil der sportlichen Bewertung.
4. Formen des Wanderns
4.1. Organisationsformen
Organisatorische Träger der Wanderungen im SWBV sind die Vereine bzw. die Abteilungen Wandern. Dabei werden folgende in Tabelle l auf Seite 7 aufgeführten Organisationsformen unterscheiden:
Erläuterung der Organisationsformen:
* Geführte Vereinswanderung
Sie ist die Hauptform der Vereinswanderungen, bei der die Organisation, Wegauswahl und Leitung durch einen Wanderleiter erfolgt. Der Vereinsplan informiert die Vereinsmitglieder rechtzeitig über Termin, Ziel, Zeitdauer und Schwierigkeit der geplanten Wanderungen. Die Teilnahme kann eine vorherige Anmeldung erfordern. Die Teilnahme einzelner Gäste ist auf Einladung bzw. nach Zustimmung des Wanderleiters möglich. Gäste, die nicht dem SWBV angehören, sind nachweislich zu belehren, inwieweit für sie die Sportversicherung zutrifft.
* Vereinswanderung nach Wegebeschreibung
Wanderung einer Gruppe von Vereinsmitgliedern nach einer veröffentlichten Wegebeschreibung, z.B. Erwerb regionaler Wanderabzeichen (Wandernadel). Hierbei sind bestimmte Bedingungen (Stempel, Eintragungen o.a.) zu erfüllen, die in der Beschreibung genannt sind. Die Teilnehmer gestalten die Organisation, den Ablauf, die Wegauswahl u.a. selbständig und eigen- verantwortlich. Diese Wanderungen müssen von der Vereinsleitung genehmigt sein. Sie sind deshalb rechtzeitig vorher (spätestens 1 Tag vorher) dort anzumelden. Vereinswanderung nach eigener Zielstellung Wanderung einer Gruppe von Vereinsmitgliedern nach eigener Zielstellung Die Teilnehmer gestalten die Organisation, den Ablauf die Wegauswahl u.a. selbständig und eigenverantwortlich. Solche Wanderungen müssen von der Vereinsleitung genehmigt sein. Sie sind deshalb rechtzeitig vorher (spätestens 1 Tag vorher) dort anzumelden.
* Vereinswanderung nach eigener Zielstellung
Wanderung einer Gruppe von Vereinsmitgliedern nach eigener Zielstellung Die Teilnehmer gestalten die Organisation, den Ablauf die Wegauswahl u.a. selbständig und eigenverantwortlich. Solche Wanderungen müssen von der Vereinsleitung genehmigt sein. Sie sind deshalb rechtzeitig vorher (spätestens 1 Tag vorher) dort anzumelden.
* Öffentliche Vereinswanderung
Wanderung einer Gruppe, bei der die Organisation, Wegauswahl und Durchführung durch einen Wanderleiter erfolgt. Die Wanderung ist so organisiert, daß die Teilnahme von Nichtvereinsmitgliedern möglich ist. Die Information über Termin, Ziel, Zeitdauer und Schwierigkeit der geplanten öffentlichen Wanderungen erfolgt rechtzeitig durch den Vereinsplan und durch öffentliche Mitteilungen (Wanderkalender, Medien, Handzettel). Die Teilnahme kann ggf. eine vorherige Anmeldung erfordern.
* Öffentliche Wanderveranstaltung
Öffentliche Wanderveranstaltungen werden auf der Grundlage von Ausschreibungen durchgeführt. Diese werden in geeigneter Form (Wanderkalender, Medien, Handzettel) veröffentlicht. Die Ausschreibung soll enthalten: Veranstalter, Titel, Strecken (Längen, Anstiege, Punkte), Startzeit, Startort, Zielzeit, Zielort, Verantwortlicher, Informations- und Anmeldemöglichkeit, evtl. Meldetermin. Zu unterscheiden sind:
* Öffentliche Wanderung auf vorgegebenen Strecken
Wanderung, bei welcher der Wanderer oder eine Gruppe selbständig anhand der Beschreibung und/oder einer Markierung, mit Streckenplan und/oder Wanderkarte auf vorgeschriebenen Wegen ein oder mehrere Ziele (Kontrollpunkte) erreichen muß.
* Öffentliche Orientierungswanderung
Wanderung auf nicht vorgegebenen Wegen und Pfaden, bei welcher der Wanderer oder eine Gruppe vorher bekanntgegebene Kontrollpunkte durch eigene Orientierung ohne Zeitbewertung aufsuchen muß.
4.2 Formen des Wanderns nach der Streckenlänge bzw. der Punktwertung
(Punktbewertung siehe Abschnitt 7.2)
* Volkssportwanderung
Wanderung von 5 bis zu 15 Punkten die vor allem für Familien vorgesehen ist.
* Sportwanderung
Wanderungen von 15 bis 35 Punkten werden als Sportwanderung bezeichnet. Bei dieser Strecke tritt eine stärkere gesundheitliche Wirkung auf.
* Langstreckenwanderung
Wanderungen ab 35 Punkte werden Langstreckenwanderungen genannt, diese Strecken sind für trainierte Wanderer konzipiert.
Hinweis: Langstreckenwanderungen, die eine Strecke von 100 km wesentlich überschreiten werden Extremwanderungen genannt. Sie sind gut trainier- ten Wanderern unter sportärztlicher Kontrolle vorbehalten. Sie über- schreiten die Zielstellung von sportlichen Wanderungen im Sinne dieser Regelordnung.
4.3 Formen des Wanderns nach der Zeitdauer der Wanderung
* Eintageswanderung
Wandern ohne eine Schlafpause.
* Mehrtageswanderung
Wanderung an mehreren Tagen in Teilstrecken, die durch ausreichende Schlafpausen (mindestens 4 Stunden Dauer) getrennt sind.
4.4 Formen des Wanderns nach ausgewählten Altersgruppen
* Kinderwanderung
Für Kinder im Alter von 5 bis 14 Jahren organisierte Wanderung.
* Jugendwanderung
Vorwiegend Air Jugendliche im Alter von 14 bis 21 Jahren organisierte Wanderung.
* Seniorenwanderung
Vorwiegend für Wanderer ab 60 Jahren organisierte Wanderung.
4.5 Sonderformen
* Nachtwanderung
Bei Nachtwanderungen wird der überwiegende Teil der Strecken in der Zeit von 1 Stunde nach Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang zurück- gelegt.
* Genesungswanderung
Wanderung, die vorwiegend der Wiederherstellung der Gesundheit dient, wie Rehabilitationswanderung (z.B. nach Herzinfarkt Asthma-, Kur- und Fastenwanderung. Diese Wanderungen erfordern speziell ausgebildete Fach- Übungsleiter bzw. die Betreuung durch einen Arzt.
* Behindertenwanderung
Diese Wanderung erfordert einen speziell ausgebildeten Fachübungsleiter.
5. Grundsatz und Belastungsgrenzen für das sportliche Wandern
5.1 Grundsatz
Sportliches Wandern ist so zu betreiben, daß die physische Leistungsfähigkeit verbessert sowie das psychische und soziale Wohlbefinden gestärkt werden.
5.2 Belastungsgrenzen
Bei einem durchschnittlich trainierten Wanderer führen Belastungen bis zu den unten angeführten Belastungsgrenzen bei ausreichender Wahrscheinlichkeit nicht zu gesundheitlichen Schäden. Als Belastungsgrenzen beim Wandern gelten nachfolgende Richtwerte (nach Hinweisen von Prof. Dr. Frenzel, Dr. Kroh u. a.).
5.2.1 Belastungsgrenzen für Erwachsene
Belastungsgrenzen der Streckenlänge:
* Tagestour: empfohlene Grenze: 50 km, Maximum:100 km.
* Mehrtagestour je Tag: empfohlene Grenze: 30 km, Maximum 50 km.
* Jährliche Gesamtstrecke: empfohlene Grenze: 2000 km Maximum 3000 km,
Belastungsgrenzen des Rucksackgewichtes:
* Tagestour: empfohlene Grenze: Männer 25 kg, Frauen 15 kg,
Maximum: Männer 35 kg, Frauen 25 kg.
* Mehrtagestour: empfohlene Grenze: Männer 15 kg, Frauen 12 kg,
Maximum: Männer 20 kg, Frauen 16 kg.
Für Senioren, Anfänger und Übergewichtige gilt:
* Obige Grenzwerte für Streckenlänge und Rucksackgewicht halbieren.
5.2.2. Belastungsgrenzen für Kinder und Jugendliche
* Maximalstrecke pro Tag in km: 2mal Lebensalter.
* Maximales Rucksackgewicht in kg: halbes Lebensalter.
5.2.3 Wichtige Hinweise
* Erwachsene sollten Strecken >50 km nur alle 3 Wochen wandern!
* Erste Warnzeichen für Überlastung der Gelenke sind Schmerzen in den Gelenken, die nicht nach 2...3 Tagen abklingen.
* Die Einhaltung der empfohlenen Belastungsgrenzen garantiert im Einzelfall nicht, daß beim Wandern keine gesundheitlichen Schäden auftreten können.