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Haftung bei privat organisierten Lauftreff

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Na ja, im Zweifel würde ich mich auch nicht auf die Meinung eines Juristen verlassen, sei er auch noch so unabhängig. Verlassen kannst du dich letztlich nur auf ein nicht mehr anfechtbares Gerichtsurteil in einem ähnlichen Fall, das zumindest eine Richtung vorgibt.
Ansonsten vertritt auch ein Jurist erst mal nur eine Meinung.

Und du wirst vermutlich bei 5 Juristen 6 verschiedene Meinungen hören...

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Leider. Blind verlassen würde ich mich auch nicht darauf. Aber für mich ist ein Jurist (ok, natürlich hängt es auch von seinem Fachgebiet ab) zunächst einmal glaubwürdiger als ein Versicherungsvertreter.
Im Übrigen: Wenn sich auch bei großen offiziellen Veranstaltungen ein Haftungsausschluss ähnlich wie der von Hautlappen formulierte auf der HP findet, sollte der m.E. ausreichen, zumal für eine Veranstaltung, von der man gar nicht sicher weiß, ob sie unter den Begriff der "Veranstaltung" fällt.

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kobold hat geschrieben:Im Übrigen: Wenn sich auch bei großen offiziellen Veranstaltungen ein Haftungsausschluss ähnlich wie der von Hautlappen formulierte auf der HP findet, sollte der m.E. ausreichen, zumal für eine Veranstaltung, von der man gar nicht sicher weiß, ob sie unter den Begriff der "Veranstaltung" fällt.
Jetzt machst Du doch genau das gleiche, Kobold, wie alle anderen auch, oder? :D
Never argue with idiots. First they drag you down to their level and then beat you with experience.
PB: 5km 21:03 10km 44:35 HM 1:37:03 M 3:38:53
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kobold hat geschrieben:Im Übrigen: Wenn sich auch bei großen offiziellen Veranstaltungen ein Haftungsausschluss ähnlich wie der von Hautlappen formulierte auf der HP findet, sollte der m.E. ausreichen, zumal für eine Veranstaltung, von der man gar nicht sicher weiß, ob sie unter den Begriff der "Veranstaltung" fällt.
Jetzt machst Du doch genau das gleiche, Kobold, wie alle anderen auch, oder? :D
Never argue with idiots. First they drag you down to their level and then beat you with experience.
PB: 5km 21:03 10km 44:35 HM 1:37:03 M 3:38:53
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M@rtin hat geschrieben:Jetzt machst Du doch genau das gleiche, Kobold, wie alle anderen auch, oder? :D
Wo du recht hast, ... :peinlich: :D

Mea culpa, ich widerrufe!!! Ich nutze aber jetzt nicht die Korrekturoption, damit mein Fauxpas auch für jedermann sichtbar erhalten bleibt und man mich im Zweifelsfall noch in einigen Jahren drauf hinweisen kann, weil das Web ja bekanntlich nichts vergisst! :hihi:

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kobold hat geschrieben:Wo du recht hast
:giveme5:
Never argue with idiots. First they drag you down to their level and then beat you with experience.
PB: 5km 21:03 10km 44:35 HM 1:37:03 M 3:38:53
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Wasseronkel hat geschrieben:Habe früher Motorradausfahrten angeführt, unter Freunden, zwangslosen private Runden wie Du es nennst und habe mich mit dem auseinander gesetzt. Mußte mich belehren lassen und dies führt zu meiner heutigen Aussage, mit auch ein Grund das ich heute soetwas nicht mehr unternehmen würde.
Ich befürchte dass Du Recht hast. Nicht weil es richtig ist, aber weil es heutzutage "Mode" ist. Irgendein Kacker riecht "ein paar Mark" und findet dann garantiert auch einen Rechtsverdreher dafür.

Abhilfe: kurze mail an alle mit allen Details wann und wo und einen Satz aka "jeder ist für sich selber verantwortlich" - sollte eigentlich nicht nötig sein, aber sicher ist sicher :D


gruss hennes

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Letztlich ist es doch wie immer eine Frage der Risikoabwägung. Es wird sich sicherlich immer ein Fall konstruieren lassen, bei dem es besser gewesen wäre, eine Versicherung abgeschlossen zu haben. Wie wahrscheinlich ist es, dass der auch eintritt? Ich persönlich wäre bisher nie auf den Gedanken gekommen, auch nur über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung nachzudenken, wenn ich zu einer Feier oder zu einem Läufchen unter Freunden einlade. Inzwischen finde ich das -zumindest in der Theorie- gar nicht mehr so abwegig...

Natürlich könnte man versuchen, sich von den Teilnehmern Haftungsausschlüsse unterschreiben zu lassen und dann zu hoffen, dass die auch gerichtsfest sind. Aber was ist mir Ansprüchen dritter, die durch die Veranstaltung bzw. durch deren Teilnehmer geschädigt werden? Und dann derjenige, der den Schaden verursacht hat, nicht mehr zu ermitteln ist? Fragen über Fragen... :confused:

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bomobo hat geschrieben:Erklär mal genau, wie man die Haftung bzgl. eines unbeteiligten Dritten auf den Vertragspartner verschiebt. Ich habe ausdrücklich von Haftung, nicht von dem finanziellen Risiko gesprochen!

Wir hatten das oben bereits besprochen:
Aber dann erklär mir doch mal wo Du einen unbeteiligten Dritten siehst, auf den die Haftung geschoben werden soll oder dessen Haftung auf den 'Vertragspartner' geschoben werden soll? Da gibt es den Veranstalter/ Gastgeber (für Siegfried) und die Teilnehmer. Der (private) Veranstalter schließt die Haftung aus und haftet nicht mehr für die Teilnehmer was die verbocken (sei es, weil der Verursacher kein Geld mehr hat oder nicht mehr gefunden wird oder was auch immer). Ein 'unbeteiligter Dritter' haftet dann doch für alle von ihm ausgehenden unerlaubten Handlungen selbst (hier sehe ich nur sowas wie einen Zuschauer, der ein Bein stellt oÄ). Und wie meintest Du das? Dessen Haftung für das gestellte Bein soll jetzt auf einen Vertragspartner verschoben werden?

Aber egal, evtl. habe ich Dich wirklich irgendwo falsch verstanden. Und eigentlich verstehe ich Dich immer noch nicht :) Ich hab nur etwas zur Haftung der Beteiligten gegenüber Dritten geschrieben und nichts zu unbeteiligten Dritten. Ist ja nicht von Belang. Außer sie kommen zu Schaden, und dann sind wir wieder bei der Haftung gegenüber Dritten, wie Du so schön schreibst.

Allerdings weiß ich genau, daß man die Haftung für Vorsatz ausschließen kann (google mal nach Körperverletzung mit gegenseitigem Einverständnis). Aber darum ging es ja eben auch nicht. skrollan81 wird ja wohl nicht vorhaben jedem beim Überqueren der Zielline einen rechten Haken mitzugeben (Vorsatz).
Beim Haftpflichtversicherer anfragen, ist ja privat und der reguliert auch Schäden die aus (grobe) Fahrlässigkeit entstanden. Hab ich ja schon mal angeregt und dann entfällt auch diese Diskussion (ist auch billiger, als einen Juristen zu befragen).

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Nouser hat geschrieben:Dann nenne den Veranstalter einfach Gastgeber. Auch als solcher hast Du gewisse Pflichten und kannst für Fahrlässigkeit und Vorsatz haften. Ist z.B. ein Loch in Deiner Wohnzimmerdecke und Dein Gast stolpert dort hinein, dann wirst Du Dich nicht damit herausreden können, daß der Gast einfach nur seine Augen hätte aufmachen sollen. Oder das Treppengeländer hängt nur noch an einer halben Schraube. Was denkst Du wer dort in die Haftung gezogen wird. Gewisse Sicherungspflichten hast Du nun mal sogar in Deinen eigenen vier Wänden.
Der Vergleich hinkt aber so was von... Im Gegensatz zu MEINER Zimmerdecke und MEINEM Treppengeländer ist das bei einem gemeinsamen Lauf nicht MEIN Wald und MEINE Straße. Ich würde auf jeden Fall auch noch über eine Reisegepäckversicherung nachdenken - es könnte ja einem der Trinkrucksatz platzen.

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puh, war ja nur ein Beispiel. Wenn im Falle des Falles ein Richter meint, zu Deinen Verkehrssicherungspflichten gehört nicht nur das Geländer, sondern auch eine Kontrolle der Laufstrecke, dann ist es wieder ein Schuh... und beim Thema Schuh, jetzt hättest dann gerne ne Reisegepäckversicherung.
Ich hab Deine Antworten gelesen und zur Kenntnis genommen, kann Deine Unbedarftheit aber nicht teilen. Schön wäre es trotzdem, wenn immer alles problemlos laufen könnte. Von meiner Seite aus ist damit mehr als genug zum Thema gesagt worden.

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Nouser hat geschrieben:puh, war ja nur ein Beispiel. Wenn im Falle des Falles ein Richter meint, zu Deinen Verkehrssicherungspflichten gehört nicht nur das Geländer, sondern auch eine Kontrolle der Laufstrecke
Was willst Du denn bei einer Laufstrecke kontrollieren das da eine Verkehrssicherungspflicht deinerseits greift? :hihi: So lange ich da nicht selbst irgendwelche Fallgruben ausgehoben oder Sprengfallen installiert habe würde ich dem gelassen entgegen sehen.

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Nouser hat geschrieben:puh, war ja nur ein Beispiel. Wenn im Falle des Falles ein Richter meint, zu Deinen Verkehrssicherungspflichten gehört nicht nur das Geländer, sondern auch eine Kontrolle der Laufstrecke, dann ist es wieder ein Schuh... und beim Thema Schuh, jetzt hättest dann gerne ne Reisegepäckversicherung.
Ich hab Deine Antworten gelesen und zur Kenntnis genommen, kann Deine Unbedarftheit aber nicht teilen. Schön wäre es trotzdem, wenn immer alles problemlos laufen könnte. Von meiner Seite aus ist damit mehr als genug zum Thema gesagt worden.
Wo sind denn da die Grenzen? Wenn ich meinen Kumpel anrufe und sage: "Samstag 10.00 Uhr am Parkplatz, wir laufen die Brückenrunde." Bin ich dann auch schon Veranstalter und haftbar? Oder erst wenn ich mehrere Bekannte anrufe? Wenn ja, ab welcher Anzahl?
Und bin ich dann wirklich für den Zustand der Laufstrecke verantwortlich? Und wenn dann ein Teilnehmer z. B. einen Unfall hat, hafte ich dann automatisch, und nicht die am Unfall beteidigten Läufer, Autofahrer etc., die sich vielleicht falsch verhalten haben?
Und wie sieht es sonst aus? Wenn ich mich mit Freunden in der Stadt oder in der Kneipe verabrede, haftet immer der, von dem der Anruf ausging?
Kann ich den Gastgeber einer Party verklagen, wenn ich mich auf dem nach Hauseweg auf die Klappe lege?

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Was heißt übrigens Verkehrssicherungspflicht? Meines Wissens darf eine Privatperson gar nicht einfach in den Straßenverkehr eingreifen, d.h. ich kann gar nicht die Sicherheit bei einer privaten Veranstaltung erhöhen, oder liege ich hier etwa verkehrt?
Gruß Thorsten

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Santander hat geschrieben: Kann ich den Gastgeber einer Party verklagen, wenn ich mich auf dem nach Hauseweg auf die Klappe lege?
Bist schon selber Schuld, wenn du nicht genug getrunken hast und noch Richtung Heimat wackeln kannst :zwinker5:
Gruß Thorsten

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Santander hat geschrieben:Wo sind denn da die Grenzen? Wenn ich meinen Kumpel anrufe und sage: "Samstag 10.00 Uhr am Parkplatz, wir laufen die Brückenrunde." Bin ich dann auch schon Veranstalter und haftbar? Oder erst wenn ich mehrere Bekannte anrufe? Wenn ja, ab welcher Anzahl?
Und bin ich dann wirklich für den Zustand der Laufstrecke verantwortlich? Und wenn dann ein Teilnehmer z. B. einen Unfall hat, hafte ich dann automatisch, und nicht die am Unfall beteidigten Läufer, Autofahrer etc., die sich vielleicht falsch verhalten haben?
Und wie sieht es sonst aus? Wenn ich mich mit Freunden in der Stadt oder in der Kneipe verabrede, haftet immer der, von dem der Anruf ausging?
Kann ich den Gastgeber einer Party verklagen, wenn ich mich auf dem nach Hauseweg auf die Klappe lege?
Es gibt halt Leute die sich vor jeder Eventualität absichern müssen. Ich hab letztens einen (nicht seltenen) Artikel bei Ebay für 2 Euro vertickt. Ich hab dem Käufer dann unversicherten Versand angeboten und krieg dann zu Antwort er hätte das gerne als Paket geschickt - denn nur so wäre es versichert. :klatsch:

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Siegfried hat geschrieben:Es gibt halt Leute die sich vor jeder Eventualität absichern müssen. Ich hab letztens einen (nicht seltenen) Artikel bei Ebay für 2 Euro vertickt. Ich hab dem Käufer dann unversicherten Versand angeboten und krieg dann zu Antwort er hätte das gerne als Paket geschickt - denn nur so wäre es versichert. :klatsch:
Äh, ein Paket kostet doch 4,90 €. Dafür hätte der Artikel doch mehr als zweimal verloren gehen können.

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Rennsemmel84 hat geschrieben:Bist schon selber Schuld, wenn du nicht genug getrunken hast und noch Richtung Heimat wackeln kannst :zwinker5:
Das hätte der Gastgeber aber dann sagen müssen: "Hör mal Bub, den ganzen Abend hier nur Weizen trinken, das geht aber nicht. Jetzt aber mal schnell mit sieben bis zehn Tequila zwischengespült."
Ich überlege gerade, ob man aus diesem Grund nicht Gastgeber, die auf einer Feier nicht genügend Schnaps anbieten, verklagen kann.

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Santander hat geschrieben:Äh, ein Paket kostet doch 4,90 €. Dafür hätte der Artikel doch mehr als zweimal verloren gehen können.
Das dachte ich auch. Aber des Menschen Wille ist sein Himmelreich.

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Rennsemmel84 hat geschrieben:Was heißt übrigens Verkehrssicherungspflicht?
Die "Veranstaltung" ist am 16.12.! Da wird sein Haftpflichtversicherer auf jeden Fall verlangen, dass bei winterlichen äusseren Bedingungen die Strecke von Schnee und Eis geräumt wird ;-)

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Santander hat geschrieben:Wo sind denn da die Grenzen? Wenn ich meinen Kumpel anrufe und sage: "Samstag 10.00 Uhr am Parkplatz, wir laufen die Brückenrunde." Bin ich dann auch schon Veranstalter und haftbar? Oder erst wenn ich mehrere Bekannte anrufe? Wenn ja, ab welcher Anzahl?
Irgendwo zwischen 'ich geh mit nem Kumpel ein Bier trinken' und 'ich lade 500 Bekannte auf einen Lauf ein, und weil ich so ein Schlauberger bin, lasse ich mir von allen 15,00€ spenden, bin ja schließlich gerade arbeitslos. Die daraus resultierende freie Zeit nutze ich, um jedem eine Urkunde auszustellen'.
Ansonsten Respekt! Sind ne Menge polemischer, rhetorischer Fragen die Du da stellst. Die Letzte bekommst Du aber dennoch von mir beantwortet, auch wenn ich sie als völlig redundant empfinde.
Santander hat geschrieben:Kann ich den Gastgeber einer Party verklagen, wenn ich mich auf dem nach Hauseweg auf die Klappe lege?
Ja, solltest Du minderjährig sein. Als Erwachsener solltest Du die geistige Reife besitzen, Dein Handeln abschätzen zu können. Wenn nicht, hast Du Pech gehabt. Kommen andere durch Dein Handeln zu Schaden, kannst Du Dich nicht damit herausreden a) betrunken gewesen zu sein oder b) keine Ahnung gehabt zu haben, daß etwas passieren kann.
Rennsemmel84 hat geschrieben:Was heißt übrigens Verkehrssicherungspflicht? Meines Wissens darf eine Privatperson gar nicht einfach in den Straßenverkehr eingreifen, d.h. ich kann gar nicht die Sicherheit bei einer privaten Veranstaltung erhöhen, oder liege ich hier etwa verkehrt?
heißt ja auch nicht Straßenverkehrssicherungspflicht...
Wikipedia: Derjenige, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, hat die Pflicht, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern.
Verkehrssicherungspflicht

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Außerdem kann ich diese ganzen Anfeindungen und Pöbeleien nicht nachvollziehen. Ich hab in den Raum gestellt, daß es möglich sei, bei privaten Events als Veranstalter, Gastgeber oder Organisator (wie auch immer Ihr das Bezeichnen wollt, wenn Ihr Euch so gegen das Wort Veranstalter wehrt) in die Pflicht genommen zu werden (Beispiele gibt es zur Genüge) und daß wohl die private Haftpflicht eintreten könnte. Man könne sich dort ja mal erkundigen. Eine Haftpflicht hat ja wohl jeder von Euch.
Sollte tatsächlich jemand auf den Bordsteinrand knallen und auf die Idee kommen, den Threadersteller zu verklagen (ob begründet oder auch nicht), dann kommt hier wahrscheinlich nix mehr außer: 'Wir ham ja gesagt, geh zum Anwalt'.

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bomobo hat geschrieben:Da beißt sich die Katze in den Schwanz!
Tierhaftpflichtversicherung......ach nee.....ist ja in den eigenen. ;-)

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Ich finde es aber immer wieder erstaunlich mit welch herablassender Arroganz und hanebüchenen Vergleichen hier Leute ihre Unwissen als die absolute Wahrheit hinstellen. Aber im Prinzip sind das nur die Leute gewesen, die felsenfest davon überzeugt sind, dass hier kein Haftungsrisiko besteht.

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upperhigh hat geschrieben:Haftung

kein weiterer Kommentar
Geltendes Recht wird also dadurch bestimmt, wenn irgendjemand bei "beepworld" eine Seite erstellt, in der er sowas erklärt? Das hat die gleiche rechtliche Bewandnis, wie ein "Für Garderobe keine Haftung" (wenn Geld dafür verlangt wird) oder "Eltern haften für Ihre Kinder" auf Baustellen.

Ein anderes Beispiel ist z.b.: Wenn ich im Mietvertrag vereinbare, dass der Mieter 6 Monate Kündigungsfrist hat, ist diese Vereinbarung trotzdem nicht gültig, weil sie gegen geltendes Recht verstösst. Genauso sieht es aus, wenn man eine Veranstaltung "privat" nennt, aber trotzdem jedem Hinz und Kunz erlaubt, daran teilzunehmen.

Sonst nenne ich unsere nächste Kirmes Geburstagsparty und die GEMA u.a. Behörden schauen in die Röhre.

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Für was sollen sie dich den haftbar machen? Vielleicht., dass sie den Vorgarten am Treffpunkt zerrammeln.
Da ist wohl v.a. das normale Risiko, das immer bestehen kann, wenn jemand dir was anhängen will.

Krtischer finde ich schon die Abgrenzung eines privaten Laufs. Wenn über das Internet Leute eingeladen werden, statt 20 Bekannte 3000 Fremde kommen, alle freiwillig 20 € zahlen und was passiert, kann ich mir schon vorstellen, dass ein Richter dies nicht mehr als private Veranstaltung bewertet.
Neue Laufabenteuer im Blog

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faceyourtarget hat geschrieben:Geltendes Recht wird also dadurch bestimmt, wenn irgendjemand bei "beepworld" eine Seite erstellt, in der er sowas erklärt? Das hat die gleiche rechtliche Bewandnis, wie ein "Für Garderobe keine Haftung" (wenn Geld dafür verlangt wird) oder "Eltern haften für Ihre Kinder" auf Baustellen.

Ein anderes Beispiel ist z.b.: Wenn ich im Mietvertrag vereinbare, dass der Mieter 6 Monate Kündigungsfrist hat, ist diese Vereinbarung trotzdem nicht gültig, weil sie gegen geltendes Recht verstösst. Genauso sieht es aus, wenn man eine Veranstaltung "privat" nennt, aber trotzdem jedem Hinz und Kunz erlaubt, daran teilzunehmen.

Sonst nenne ich unsere nächste Kirmes Geburstagsparty und die GEMA u.a. Behörden schauen in die Röhre.
Genau so ist es - das war mir -als Nichtfachmann- direkt klar, als ich diese schöne Webseit sah :uah:

Dann könnte man für alles und jedes einen disclaimer schreiben und wäre aus dem Schneider - ist man eben nicht!


gruss hennes

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bomobo hat geschrieben:@ faceyourtarget: wie sieht denn deine juristische Ausbildung aus?

LG
Ich bin kein Anwalt, aber habe beruflich und in meiner Ausbildung genug mit Gesetzen und deren Auslegung zu tun. Aber im Prinzip ist es egal, was ich schreibe: Wenn ich schreibe, dass ich Anwalt wäre, würden die "Spezis" schreiben " und so einer ist Anwalt " und wenn ich mit Gesetzen gar nichts zu tun hätte, würden die Spezis schreiben " von Tuten und Blasen keine Ahnung, aber hier große Töne spucken ", insofern bitte den Inhalt meiner Beiträge und nicht die Person dahinter beurteilen. Danke.

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19joerg61 hat geschrieben:Für was sollen sie dich den haftbar machen? Vielleicht., dass sie den Vorgarten am Treffpunkt zerrammeln.
Da ist wohl v.a. das normale Risiko, das immer bestehen kann, wenn jemand dir was anhängen will.

Krtischer finde ich schon die Abgrenzung eines privaten Laufs. Wenn über das Internet Leute eingeladen werden, statt 20 Bekannte 3000 Fremde kommen, alle freiwillig 20 € zahlen und was passiert, kann ich mir schon vorstellen, dass ein Richter dies nicht mehr als private Veranstaltung bewertet.
Klassisches Beispiel (wurde hier schon genannt) ist vermutlich Glatteis. Wenn sich da einer "querlegt" und das Steißbein bricht, 4 Wochen nicht arbeiten kann, MRT evtl. gemacht wird, Verdienstausfall bezahlt werden muss etc. ... da kommt Freude auf. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass man Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung ist, ist man dann leider mit im Boot. Die Abgrenzung von privat zu öffentlich ist gerade beim geschilderten Fall sicherlich fliessend. Im Prinzip kann ein Lauf mit 20 Leuten öffentlich sein und einer mit 50 oder 100 privat. Im Zweifel entscheidet das eben ein Richter, deswegen kann man nicht zu 100% sagen, ab X Teilnehmer ist der Lauf bzw. die Veranstaltung öffentlich. Hauptgrund ist sicherlich die Art und Weise, wie die Leute von dem Lauf erfahren und ob es Einschränkungen gibt für die Teilnehmer. Wenn es sich um einen kleinen Lauftreff handelt, der sich jede Woche trifft und wirklich nur die Leute teilnehmen und keine Aussenstehenden die Möglichkeit gegeben wird, daran teilzunehmen, ist die Tendenz zur privaten Veranstaltung schon hoch. Wenn die Leute aber anfangen auf Ihrer Arbeitsstelle was ans schwarze Brett zu hängen oder im weitläufigen Bekanntenkreis Werbung dafür machen, sind wir schnell bei öffentlich, obwohl sich die Teilnehmer gut kennen.

Aber wie schon an anderer Stelle betont: Ich denke nicht, dass der Veranstalter im geschilderten Umfang (20 Leute) Probleme bekommen wird, aber ausschliessen kann man das nie. Es reicht ja schon, wenn einer stürzt und den - in seinen Augen - Veranstalter auf Schadensersatz verklagt. Wenn man da ohne Anwalt (den man selbst zahlt, wenn man keine Rechtschutzversicherung hat) aufkreuzt, hat man schnell mal mehr Probleme, als einem lieb ist.

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Haftung ist wohl eh die grosse Unbekannnte bei den Lauftreffs.
Ein Treff des Team Bittel stellt es so ein:

Haftungsausschluss

Teilnehmerinnen und Teilnehmer verzichten auf alle Rechtsansprüche (auch Dritter) gegenüber den Veranstaltern / Ausrichter. Es wird keine Haftung für Unfälle oder sonstige Schadensfälle übernommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bestätigen, dass sie körperlich gesund sind und Ihr Gesundheitszustand ärztlich bestätigt wurde. Es ist keine Vereinsmitgliedschaft nötig.

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faceyourtarget hat geschrieben:Klassisches Beispiel (wurde hier schon genannt) ist vermutlich Glatteis. Wenn sich da einer "querlegt" und das Steißbein bricht, 4 Wochen nicht arbeiten kann, MRT evtl. gemacht wird, Verdienstausfall bezahlt werden muss etc. ... da kommt Freude auf. Wenn man zu dem Schluss kommt, dass man Veranstalter einer öffentlichen Veranstaltung ist, ist man dann leider mit im Boot.
Aha - so ein Winter ist schon grob fahrlässig. Sorry - aber Du gibst genau so einen Mist von dir den du den Anderen vorwirfst - nur in die andere Richtung. Mach dich erst mal schlau wer für was wann und zu welchem Zeitpunkt aufkommt.

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Siegfried hat geschrieben:Aha - so ein Winter ist schon grob fahrlässig. Sorry - aber Du gibst genau so einen Mist von dir den du den Anderen vorwirfst - nur in die andere Richtung. Mach dich erst mal schlau wer für was wann und zu welchem Zeitpunkt aufkommt.
Ein Hausbesitzer hat auch die Pflicht bei Wind und Wetter seinen Teil des Gehweges von Schnee und Eis zu befreien. Du kannst dem Richter dann ja in dem selben ironischen Tonfall dann sagen, dass Winter ja wirklich grob fahrlässig ist, wenn da jemand ausrutscht und sein Leben lang im Rollstuhl sitzt. Bisher hast du doch nicht ein Einziges vernünftiges Argument gebracht, dass deine Meinung untermauert. Ganz im Gegenteil: Du bist eigentlich nur damit beschäftigt in arroganter Manier alle, die nicht deiner Meinung sind, als lächerlich abzutun.

Und bevor du jetzt kommst mit "ein Hausbesitzer ist aber nicht das gleiche, wie ein Veranstalter eines Laufs" ... das habe ich auch nicht behauptet. Mir gehts nur darum, dass man auch für Dinge haftet, die man nicht zu vertreten hat.

Wenn dir jemand vors Auto läuft und du den umfährst, bist du selbst bei völliger Unschuld so gut wie immer in der Haftung mit drin durch die Betriebsgefahr deines Fahrzeuges.

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faceyourtarget hat geschrieben:Du bist eigentlich nur damit beschäftigt in arroganter Manier alle, die nicht deiner Meinung sind, als lächerlich abzutun.
Aber im Gegensatz zu dir hab ich einiges an Vorkenntnis. Und wen hab ich lächerlich gemacht? Ich hab mich nur bemüht Sachverhalte zu differenzieren. Das ist was Anderes als ständig irgendwelche Geschichten aus dem Haftungskramladen aus dem Hut zu zaubern die Meilenweit vom Ursprungsposting entfernt sind.

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faceyourtarget hat geschrieben:Ich kann 1000 Laufveranstaltungen durchgeführt haben und trotzdem eine falsche rechtliche Ansicht haben.
...und im Gegensatz zu dir beende ich hier den Faden.
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