Weiter so liebe, weltfremde Richter!

Vorweg: Dieser Beitrag ist subjektiv und stellt lediglich meine Meinung dar.Rolli hat geschrieben:Und wer will jetzt ehrenamtlich die Verantwortung übernehmen?
Huch, was kommt denn da für ein Zitat aus dem OFF!?MikeStar hat geschrieben:Egal, ob Ehrenamt oder nicht, wer Verantwortung trägt muss gradestehen wenn Fehler passieren.
Völlig richtige Entscheidung, wenn die Fakten so stimmen wie geschrieben.
Ich könnte seitenlang darüber schreiben, da ich bereits mit 16 ehrenamtlich Fußballturniere auf Vereinsebene mitorganisiert habe.
Ich glaube eher, hier wird die Reichweite eines Rechtsstaates nicht begriffen. Ehrenamt schützt vor Strafe nicht - zum Glück.Rolli hat geschrieben:Ich glaube, hier wird die Reichweite des Urteiles nicht so richtig begriffen.
Wie viele ehrenamtlichen Streckenposten bekommt ihr da zusammen?
Du versuchst polemisch zu argumentieren...NordicNeuling hat geschrieben:Ich glaube eher, hier wird die Reichweite eines Rechtsstaates nicht begriffen. Ehrenamt schützt vor Strafe nicht - zum Glück.
Rolli, es gab 3 weitere Beschuldigte, die jedoch die Zahlung der Geldauflagen akzeptierten und das Verfahren dann eingestellt werden konnte. Ehrenamt bedeutet, geschultes Personal, Eigenverantwortung und Sorgfaltspflicht - und dies vor allem im Bereich, wo mit Kindern gearbeitet wird. Das muss sich jeder Ehrenamtler auch vor Augen halten. Hauptamt oder Ehrenamt, jeder ist für seine Taten oder ebenso Unterlassung, selbst verantwortlich!Rolli hat geschrieben:Ein ehrenamtlicher Betreuer kann doch nicht auf gleicher Ebne mit bezahlten, geschulten und dafür bestimmten/genannten Amtsträgern gestellt werden.
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In diesem Fall wurde mMn die Schuldfrage falsch interpretiert. Hier hat der Richter auch den Ehrenamtlichen zu gleichen Pflichten (Überwachung der Lagerordnung) verdonnert, was eigentlich eindeutig in Bereiche Vorstand und Hallenwart gehören.
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Man hat den Eindruck, das der Personenkreis absichtlich sehr breit gehalten worden ist, um irgendeinen, egal wenn, zu verurteilen.
Vor Ort sollte nun endlich einiges bereinigt werden.Im Zuge des Verfahrens gegen den jetzt Verurteilten wurde dann klar bzw. anderweitig dargestellt, dass es sich nicht um einen einfachen "Abstellraum" handelte, wo nur Sachen gelagert werden. Vielmehr war es wohl ein durchaus häufig frequentierter Raum, auch war auf einmal von "nicht verwendeten Sicherungselementen am Tor" die Rede (welche bei Lagerung zu verwenden waren).
Du darfst Dir sicher sein: Wenn ich "versuche", polemisch zu argumentieren, dann gelingt mir das. Dies war lediglich eine Retourkutsche auf Deine Äußerungen, die dann ja wohl polemisch gemeint waren!?Rolli hat geschrieben:Du versuchst polemisch zu argumentieren...
Das hat das Gericht auch nicht getan, wenn man dem Artikel glauben darf. Darauf haben hier aber schon einige hingewiesen.Rolli hat geschrieben:Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir geht es auf keinem Fall um "Freischein" für die Ehrenamtlichen. Nein! Wer eine Strafe verdient, soll sie auch erhalten. Hier will auch keiner das Ehrenamt vor Strafe schützen, sondern die Verantwortungsbereiche zu definieren. Ein ehrenamtlicher Betreuer kann doch nicht auf gleicher Ebne mit bezahlten, geschulten und dafür bestimmten/genannten Amtsträgern gestellt werden.
Unterlassene Hilfeleistung ist natürlich strafbar. Aber die Schwelle dafür liegt recht hoch. Wenn es einen Notfall gibt, rufst Du Hilfe und leistest nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe. Solange Du eine Platzwunde an der Stirn nicht durch Abbinden der Arteria carotis zu stillen versuchst, dürfte Dir nichts passieren.Waldkater hat geschrieben:In wieweit bin ich für nicht erbrachte Hilfeleistungen (weil ich einfach nicht weiß wie man mit solchen Erkrnkungsfällen umgeht) haftbar zu machen?
Mit der Anmeldung zu einem Wettkampf ist normalerweise auch ein Haftungsausschuß zugunsten des Veranstalters verbunden. D.h. wer Vorerkrankungen mitbringt, trägt auch das Risiko dafür. Ich finde es etwas unfair, Dir vor dem Lauf so etwas anzuvertrauen. Klingt ein wenig nach dem Versuch, einen Teil der Verantwortung auf Dich abzuwälzen bzw. Dich zumindest in einen Entscheidungszwang zu bringen. Klar, sicherheitshalber könntest Du das dem Veranstalter melden, der dann darüber entscheidet, ob der Betreffende vom Wettkampf ausgeschlossen wird. Aber der wird sich dann wahrscheinlich auch wieder bloß auf den vom Teilnehmer abgehakten Haftungsausschluß berufen.Mir haben bei den letzten 2 Läufen jeweils die Personen gebeichtet das sie die erwähnten Erkrankungen haben. Zum Glück sind sie alle gut ins Ziel gekommen.
Das könnte schiefgehen, da der Haftungsausschluss eine schnöde AGB ist und Individualabreden entgegenstehende AGBs unwirksam machen. Nun könnte man in dem auf die Meldung der Vorerkrankung gegenüber einer an der Organisation und Ausführung teilnehmenden Person ausbleibenden ausdrücklichen Ausschluss eine konkludente Einwilligung darin sehen, dass dieser Teilnehmer trotz der Erkrankung trotzdem laufen darf. Das wäre es dann mit dem Haftungsausschluss gewesen...aghamemnun hat geschrieben:Mit der Anmeldung zu einem Wettkampf ist normalerweise auch ein Haftungsausschuß zugunsten des Veranstalters verbunden. D.h. wer Vorerkrankungen mitbringt, trägt auch das Risiko dafür. Ich finde es etwas unfair, Dir vor dem Lauf so etwas anzuvertrauen. Klingt ein wenig nach dem Versuch, einen Teil der Verantwortung auf Dich abzuwälzen bzw. Dich zumindest in einen Entscheidungszwang zu bringen. Klar, sicherheitshalber könntest Du das dem Veranstalter melden, der dann darüber entscheidet, ob der Betreffende vom Wettkampf ausgeschlossen wird. Aber der wird sich dann wahrscheinlich auch wieder bloß auf den vom Teilnehmer abgehakten Haftungsausschluß berufen.
Dein Nachbar oder der Nachbar von jemanden, den Du kennst? Ein Verein sollte seine Organe IMMER mit Haftpflichtversicherungen absichern.jonny68 hat geschrieben:Mein Nachbar, oder besser mein Ex-Nachbar hat als ehrenamtlicher Präsident eines Sportvereins sein Haus verloren, das Gericht hat ihn zu Schadenersatz in der Höhe von 1.6 MILLIONEN Euro verdonnert!!
Die Frage ist sowieso, ob diese Disclaimer im Zweifelsfall rechtswirksam sind. Aber wenn der Helfer dem Veranstalter Bescheid gibt oder der Veranstalter den Helfern für solche Fälle klare Verhaltensrichtlinien erteilt, finden sich gewiß Wege, um die Ehrenamtler aus der Haftung zu nehmen. Außerdem wäre es an dem Verunglückten, zu beweisen, daß er Helfer/Veranstalter auf seine Erkrankung hingewiesen hat und eine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.Zak_McKracken hat geschrieben:Das könnte schiefgehen, da der Haftungsausschluss eine schnöde AGB ist und Individualabreden entgegenstehende AGBs unwirksam machen. Nun könnte man in dem auf die Meldung der Vorerkrankung gegenüber einer an der Organisation und Ausführung teilnehmenden Person ausbleibenden ausdrücklichen Ausschluss eine konkludente Einwilligung darin sehen, dass dieser Teilnehmer trotz der Erkrankung trotzdem laufen darf. Das wäre es dann mit dem Haftungsausschluss gewesen...
"Vorstandsmitglieder sollten gegen die Haftung aus Vermögensschäden versichert werden. Bei Vereinen mit größerem Geschäftsumfang ist dies dringend zu empfehlen, um existenzgefährdende Risiken abzusichern." (Haftung Vereinsvorstand)jonny68 hat geschrieben:Mein Nachbar, oder besser mein Ex-Nachbar hat als ehrenamtlicher Präsident eines Sportvereins sein Haus verloren, das Gericht hat ihn zu Schadenersatz in der Höhe von 1.6 MILLIONEN Euro verdonnert!!
Dem stimme ich zu.Murks hat geschrieben:
Meinetwegen mag der Hausmeister die Anweisung haben, die auf eine bestimmte Art und Weise hinzustellen. Wenn er hiergegen verstößt, ist ein strafrechtlicher Vorwurf nachvollziehbar.
Auch das ist hier in unserer Gemeinde schon passiert, ein Fussgänger ist auf dem Fussgängersteig an einer unebenen Stelle umgeknickt, hat die Gemeinde auf Schadenersatz geklagt und Recht bekommen!!Und wie wäre das wenn ich bei einem Straßenlauf bei einem Asphaltloch stolpere? Strecke nicht inspiziert, also Sorgfaltspflicht nicht erfüllt?
Das wäre in Deutschland definitiv anders gewesen, ein Verein ist nämlich eine juristische Person und die Ansprüche des Jungen, so überhaupt vorhanden, hätten sich gegen den Verein gerichtet, nicht gegen dessen Präsidenten. Ein Durchgriff auf das Vermögen der Organe des Vereins wäre nur in extremen Situationen vorstellbar (Präsident hat den Verein gezielt und widerrechtlich ausgeplündert etc.). Natürlich könnte auch ein Anspruch gegen den Verein den Präsidenten in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen, etwa wenn der Verein konkurs geht (wahrscheinlich) und der Präsident Kreditgeber des Vereins war. Aber auch in diesem Fall wäre die Unterlassung, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, eine sehr große gewesen. Unter anderem für genau solche Dinge werden auch bei Volksläufen Startgebühren erhoben.jonny68 hat geschrieben:Ok, wir sind hier in Italien, da ist alles etwas anders als in Deutschland, aber jetzt die ganze Geschichte.
Das findest Du absurd? Wofür bezahlst Du denn Deine Steuern? Neben der Rettung von systemrelevanten Banken doch sicher auch noch ein bisschen dafür, dass die öffentliche Infrastruktur instandgehalten wird, oder?Auch das ist hier in unserer Gemeinde schon passiert, ein Fussgänger ist auf dem Fussgängersteig an einer unebenen Stelle umgeknickt, hat die Gemeinde auf Schadenersatz geklagt und Recht bekommen!!
Erinnert mich an diverse Geschichten aus USA, dass z.B Hersteller Warnhinweise anbringen müssen, dass man Lebewesen nicht in die Mikrowelle stecken darf oder während der Fahrt mit einem Wohnmobil nicht aufstehen und sich einen Kaffee kochen darfjonny68 hat geschrieben:QUOTE]Ok, wir sind hier in Italien, da ist alles etwas anders als in Deutschland, aber jetzt die ganze Geschichte.
Mein Nachbar war Präsident des Sportvereins, und dieser Sportverein hatte die Führung des öffentlichen Schwimmbades gepachtet. Vor 11 Jahren wurde eine Rutschbahn gebaut, kollaudiert und zugelassen. Vor 9 Jahren siteg ein Junge über die Stiegen hinauf zur Rutschbahn, und sprang vom Podest(Start der Rutschbahn) direkt ins Becken, knallte auf den Rand, und ist seitdem querschnittgelähmt. Keiner weiss warum er das gemacht hat, Vermutungen zufolge musste man ziemlich lange anstehen, und der Junge wollte nicht warten. Beim Zivilprozess wurde der Präsident des Sportvereins als Alleinverantworlicher zu oben genannter Zahlung verurteilt, obwohl er im Strafprozess frei gesprochen wurde.
Die Begründung: Auf dem Podest am Start war kein Schild, das das direkte Springen ins Becken untersagte, also konnte der Junge nicht wissen, dass er das nicht darf.
Soweit diese Geschichte.
Lieber Rolli,Rolli hat geschrieben:Du versuchst polemisch zu argumentieren...
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt. Mir geht es auf keinem Fall um "Freischein" für die Ehrenamtlichen. Nein! Wer eine Strafe verdient, soll sie auch erhalten. Hier will auch keiner das Ehrenamt vor Strafe schützen, sondern die Verantwortungsbereiche zu definieren. Ein ehrenamtlicher Betreuer kann doch nicht auf gleicher Ebne mit bezahlten, geschulten und dafür bestimmten/genannten Amtsträgern gestellt werden.
In diesem Fall wurde mMn die Schuldfrage falsch interpretiert. Hier hat der Richter auch den Ehrenamtlichen zu gleichen Pflichten (Überwachung der Lagerordnung) verdonnert, was eigentlich eindeutig in Bereiche Vorstand und Hallenwart gehören. Nicht die gleichen Rechte aber die gleichen Pflichten? Wo gibt dann so was?
Man hat den Eindruck, das der Personenkreis absichtlich sehr breit gehalten worden ist, um irgendeinen, egal wenn, zu verurteilen.
das alles hilft nicht gegen die STRAFRECHTLICHE Haftung, um die es hier -nach dem Zeitungsbericht geht.Zak_McKracken hat geschrieben:Rolli, wenn Du Dich wegen Deiner ehrenamtlichen Taetigkeit sorgst, helfen vielleicht folgende Anregungen:
- Haftungsausschluss fuer von Dir verursachte Schaeden an Leib und Gut Deiner Schuetzlinge mit deren Erziehungsberechtigten vereinbaren, soweit die Schaeden nicht grob fahrlaessig oder vorsaetzlich geschehen sind
- vom Verein eine Haftpflichtversicherung stellen lassen. Das kann auch eine personenunabhaengige Einzelfallversicherung fuer einen Volkslauf sein.
- Gefahrenquellen suchen und den Hauptverantwortlichen melden
Sofern es sich dabei nicht um urbane Sagen handelt, werden solche Urteile i.d.R. zweitinstanzlich wieder kassiert. Was dann bei uns natürlich nicht in der Zeitung steht. Das Problem sind eher die exorbitanten Streitwerte und damit verbundenen Verfahrens- und Anwaltskosten. Die führen häufig dazu, daß Beklagte, die in einem Verfahren eigentlich ganz gute Aussichten gehabt hätten, aus Angst vor den (mutmaßlich oder tatsächlich) kuriosen Hirnwindungen der Justiz oder weil sie die hohen Anwaltskosten nicht aufbringen können lieber einem für sie deutlich ungünstigeren Vergleich zustimmen.dicke_Wade hat geschrieben:Erinnert mich an diverse Geschichten aus USA, dass z.B Hersteller Warnhinweise anbringen müssen, dass man Lebewesen nicht in die Mikrowelle stecken darf oder während der Fahrt mit einem Wohnmobil nicht aufstehen und sich einen Kaffee kochen darf![]()
Nix Gedankenspiel... ...so langsam wird klar, worum es geht.Det_isse hat geschrieben:Gedankenspiel:
Nun ist der Ehrenamtler im Strafprozess verurteilt worden. Wenn das Urteil rechtskräftig wäre, könnte jetzt der Zivilprozess gg. den Ehrenamtler eröffnet werden, worin der geschädigte Junge, bzw. seine Eltern Schmerzensgeld und hierbei auch andere, z.Bsp. finanz. Ausfälle der Eltern durch die Pflege des Kindes geltend machen können....
Ja, die Unterscheidung wurde weiter oben bereits getroffen und darf auch inbezug auf meine Person als bekannt vorausgesetzt werden. Da nach deutschem Recht (ausser Peter Graf) niemand eine Strafe fuer einen anderen antreten oder eine solche nicht abbedungen werden kann, habe ich dann logischerweise auch keine diesbezueglichen Vorschlaege gemacht, sondern mich ausschliesslich auf die zivilrechtlichen Aspekte bezogen. Tatsaechlich duerften die zivilrechtlichen Folgen naemlich fuer den Ehrenamtler wesentlich gefaehrlicher sein als die strafrechtlichen.Tvaellen hat geschrieben:das alles hilft nicht gegen die STRAFRECHTLICHE Haftung, um die es hier -nach dem Zeitungsbericht geht.
Die kannst du weder abbedingen noch versichern und melden macht auch nicht frei.
Jemand hat einen Schaden erlitten, der vermutlich vermeidbar gewesen wäre, wenn die Verantwortlichen ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen wären. Jetzt versucht der Geschädigte, seinen Schaden finanziell ersetzt zu bekommen. Das finde ich völlig legitim und normal. Und wenn der Junge wirklich seinen Geschmackssinn verloren hat, halte ich das für einen ziemlichen Verlust an Lebensqualität.M.E.D. hat geschrieben:Nix Gedankenspiel... ...so langsam wird klar, worum es geht.
Hier ist noch ein Artikel zu dem Fall:
Torunfall in Augustdorf: Streit um Schmerzensgeld | LZ.de - Augustdorf
Ganz schön teuer, wenn der kleine "Fynn-Luca" seinen Spinat nicht mehr mag.![]()
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