Waldkater hat geschrieben:In wieweit bin ich für nicht erbrachte Hilfeleistungen (weil ich einfach nicht weiß wie man mit solchen Erkrnkungsfällen umgeht) haftbar zu machen?
Unterlassene Hilfeleistung ist natürlich strafbar. Aber die Schwelle dafür liegt recht hoch. Wenn es einen Notfall gibt, rufst Du Hilfe und leistest nach bestem Wissen und Gewissen erste Hilfe. Solange Du eine Platzwunde an der Stirn nicht durch Abbinden der Arteria carotis zu stillen versuchst, dürfte Dir nichts passieren.
Mir haben bei den letzten 2 Läufen jeweils die Personen gebeichtet das sie die erwähnten Erkrankungen haben. Zum Glück sind sie alle gut ins Ziel gekommen.
Mit der Anmeldung zu einem Wettkampf ist normalerweise auch ein Haftungsausschuß zugunsten des Veranstalters verbunden. D.h. wer Vorerkrankungen mitbringt, trägt auch das Risiko dafür. Ich finde es etwas unfair, Dir vor dem Lauf so etwas anzuvertrauen. Klingt ein wenig nach dem Versuch, einen Teil der Verantwortung auf Dich abzuwälzen bzw. Dich zumindest in einen Entscheidungszwang zu bringen. Klar, sicherheitshalber könntest Du das dem Veranstalter melden, der dann darüber entscheidet, ob der Betreffende vom Wettkampf ausgeschlossen wird. Aber der wird sich dann wahrscheinlich auch wieder bloß auf den vom Teilnehmer abgehakten Haftungsausschluß berufen.
Aber nochmal zum eigentlichen Thema: Die Gesellschaft lebt vom ehrenamtlichen Engagement. Und zwar auch vom
qualifizierten ehrenamtlichen Engagement. Dieser Punkt ist mir besonders wichtig. Ich habe selbst diverse Ehrenämter ausgeübt, die man mir gern übertragen hat, weil ich - im Gegensatz zu den Profis, mit denen ich dabei zu tun hatte - von der betreffenden Materie etwas verstand. In einer solchen Funktion lege ich dann selbstverständlich auch Wert darauf, von hauptamtlichen Kolleg/inn/en ernst genommen und respektiert zu werden. Wenn ich das für mich in Anspruch nehme, ist mir aber zugleich auch klar, daß ich dann auch für Fehler hafte, die ich mir in Ausübung meines Amtes zuschulden kommen lasse.
Ja, es ist sehr bitter, wenn jemand, der eine Sache mit viel Herzblut und für Gotteslohn betreibt und - wie es oft genug der Fall ist - sich für eine Tätigkeit hergibt, für die anderen ihre Freizeit zu kostbar ist, weil sie noch nicht gemerkt haben, wie flach das Fernsehprogramm ist, für etwas herhalten muß, das jedem passieren kann. Trotzdem finde ich es korrekt, daß die Justiz blind zu sein und ohne Ansehen der Person zu urteilen hat. Wobei ich auch nichts dagegen habe, wenn den Betroffenen, so wie hier, eine goldene Brücke gebaut und ein Verfahren gegen eine geringe Auflage eingestellt wird. Wenn es keinen Verletzten gegeben hätte, wären wahrscheinlich mangels öffentlichen Interesses gar nicht erst Ermittlungen aufgenommen worden.