Bist Du jetzt weg vom Doping hin zu Monopoly?ruca hat geschrieben:Wenn es tatsächlich DEINE Straße ist schon.
Sowas nennt sich Hausverbot.

Oh ja..man muss ja im aktuellen Stadium sehr vorsichtig sein, da alle "Details" nur aus der Presse stammen und nicht von der Staatsanwaltschaft bestätigt wurden, aber wenn nur die Hälfte davon stimmt, dann wünsche ich ihm das er im Knast viele neue große und starke Freunde findet die alle seit 20 Jahren keine Frau mehr gesehen haben......
Tommi, das ist zwar richtig, allerdings sind die erwischten Sportler vom organisierten Vereinstraining ausgeschlossen. Dazu gehören natürlich auch alle Angebote, die die Verbände direkt an die Sportler machen, ausgenommen solche für reuige Sünder, die es auch gibt.dicke_Wade hat geschrieben:Ich denke, ein wenig mehr schon. Zwei Jahre Sperre klingt viel, ist es auch aber es ist nur eine Wettkampfsperre. Die Sportler können in der Zeit ja weiter trainieren.
Wenn der Verband es den Athleten förmlich aufdrängt. Wie auch in einem anderen Fall:rollon hat geschrieben:Nach nicht erwünschtem Start: Langläuferin Simret Restle-Apel aus Wiesbaden verklagt Veranstalter des Frankfurt-Marathon und den Deutschen Leichtathletik-Verband
Irgendwie muss ja Geld reinkommen.
Völlig richtig. Das Recht steht (für mich) auf Seite von Simret.rollon hat geschrieben:[h=1]Nach nicht erwünschtem Start: Langläuferin Simret Restle-Apel aus Wiesbaden verklagt Veranstalter des Frankfurt-Marathon und den Deutschen Leichtathletik-Verband[/h]Irgendwie muss ja Geld reinkommen.
Ja klar, Täterschutz.Rolli hat geschrieben:Völlig richtig. Das Recht steht (für mich) auf Seite von Simret.
Auch wenn die Stammtisch-Teilnehmer das anders sehen wollen.
Genau. Und da steht natürlich, dass man nach verbüßter Straffe von Mob gelyncht werden darf?rollon hat geschrieben:Ja klar, Täterschutz.
Es gibt da ein Interessantes Buch zu dem Thema:
[h=1]Betrug (§ 263 StGB), verübt durch Doping im Sport (Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht)[/h]
Bis ich den Brief von der Nada bekommen habe, hatte ich geglaubt, Epo sei ein Medikament, das man einnimmt wie jedes andere. Jetzt weiß ich, dass es gespritzt wird.
Wenn die Sportgerichte nicht zur weltlichen Gerichtsbarkeit gehören, geht es dann dort um Kirchenrecht?tomtoi hat geschrieben:
Zum Thema "Doppelbestrafung" müsste man sich das Themenfeld Sportgerichte vs. weltlicher Gerichtbarkeit ansehen. Hierzu habe ich auch eine eindeutige Meinung - im Spitzensport in dem es um große finanzielle Beträge geht - hat so eine Parallelrechtsprechung nichts zu suchen.
Grüße
Tom
Bisher reichte eine Anmeldung zur deutschen Meisterschaft aus.rollon hat geschrieben:Der Veranstalter läd sie nicht ein, das ist kein lynchen.
Hier noch was zum weinen.
... nun, manche verwechseln Recht mit Stammtisch.bones hat geschrieben:Bisher reichte eine Anmeldung zur deutschen Meisterschaft aus.
Der verlinkte Artikel ist von 2012. Was willst Du damit sagen? Sie hat gedopt, abstruse Ausreden benutzt (wie andere auch) - das macht sie mir nicht sonderlich sympathisch. Aber die Sperre ist abgelaufen, eine strafrechtliche Verurteilung vor einem ordentlichen Gericht hat es nicht gegeben. Also hat sie eine Startrecht gehabt.
Sie durfte ja auch starten, hat aber von sich aus drauf verzichtet, weil sie sich nicht willkommen fühlte. Ist letzteres dem Veranstalter vorzuwerfen?bones hat geschrieben:Bisher reichte eine Anmeldung zur deutschen Meisterschaft aus.
Der verlinkte Artikel ist von 2012. Was willst Du damit sagen? Sie hat gedopt, abstruse Ausreden benutzt (wie andere auch) - das macht sie mir nicht sonderlich sympathisch. Aber die Sperre ist abgelaufen, eine strafrechtliche Verurteilung vor einem ordentlichen Gericht hat es nicht gegeben. Also hat sie eine Startrecht gehabt.
Jetzt mal die Meisterschaft außen vor, da gelten noch ein wenig andere Regeln. Oder nicht? Ein Veranstalter hat doch bei seiner Veranstaltung Hausrecht und darf jeden vom Start ausschließen (oder "freundlich" ausladen), den er nicht mag. Oder dessen Start er aus Gründen welchen auch immer nicht möchte. Beim Senftenberger Hallenmarathon ging es dieses Jahr um Sigrid Eichner, die nicht starten "sollte". Oder muss er jeden starten lassen, da es eine beim DLV angemeldete Veranstaltung ist? Geht ja nicht immer nur um Dopingsünder sondern auch andere Betrüger (abkürzen).Rolli hat geschrieben:... nun, manche verwechseln Recht mit Stammtisch.
Also, wenn mich jemand ausladen würde, auf Grund der nicht in der öffentlicher Ausschreibung genannten Gründen und noch nach IAAF oder DLV-Reglen... da freut sich mein Anwalt.dicke_Wade hat geschrieben:Jetzt mal die Meisterschaft außen vor, da gelten noch ein wenig andere Regeln. Oder nicht? Ein Veranstalter hat doch bei seiner Veranstaltung Hausrecht und darf jeden vom Start ausschließen (oder "freundlich" ausladen), den er nicht mag. Oder dessen Start er aus Gründen welchen auch immer nicht möchte. Beim Senftenberger Hallenmarathon ging es dieses Jahr um Sigrid Eichner, die nicht starten "sollte". Oder muss er jeden starten lassen, da es eine beim DLV angemeldete Veranstaltung ist? Geht ja nicht immer nur um Dopingsünder sondern auch andere Betrüger (abkürzen).
Gruss Tommi
Vielleicht wird aus diesem Grund den Sportlern "dazu geraten, von einer Anmeldung Abstand zu nehmen", da offiziell Ausladen wohl eben den Anwalt auf den Plan rufen könnte.Rolli hat geschrieben:Also, wenn mich jemand ausladen würde, auf Grund der nicht in der öffentlicher Ausschreibung genannten Gründen und noch nach IAAF oder DLV-Reglen... da freut sich mein Anwalt.
Genau das ist der Knackpunkt. Wenn sie gestartet wäre und in die Ränge, Preisgelder oder was auch immer gelaufen und vom Veranstalter dann anders behandelt worden wäre als die anderen Läufer, hätte sie einen Klagegrund gehabt. So ist sie aber nicht gelaufen und hat auch keinen justiziablen Schaden. Selbst schuld.D-Bus hat geschrieben:Sie durfte ja auch starten, hat aber von sich aus drauf verzichtet, weil sie sich nicht willkommen fühlte. Ist letzteres dem Veranstalter vorzuwerfen?
Sie fühlte sich nicht nur nicht durch den Veranstalter willkommen, sie war es. Der hat erreicht was er wollte. Es ist doch klar, dass eine Profiläuferin nicht startet, wenn sie kein Preisgeld bekommt. Bei Antrittsgeldern und Kostenübernahmen mag das i.O. sein, aber jemandem seine durch sportliche Leistung errungenen Meriten zu verwehren ist es nicht.D-Bus hat geschrieben:Sie durfte ja auch starten, hat aber von sich aus drauf verzichtet, weil sie sich nicht willkommen fühlte. Ist letzteres dem Veranstalter vorzuwerfen?
Sie ist im Jahr davor zu langsam gewesen und hat die Zielzeit überschritten. Einem folgendem Lauf wäre sie auf der Bahn dann im Wege gewesen. Als man sie aus dem Renne nehmen wollte, weigerte sie sich und lief einfach weiter. Körperliche Gewalt wollte da natürlich niemand anwendenAndres hat geschrieben:Was hat die denn sich zu Schulden kommen lassen ?
+1bones hat geschrieben:Sie fühlte sich nicht nur nicht durch den Veranstalter willkommen, sie war es. Der hat erreicht was er wollte.
Das ist nicht unbedingt klar. Schließlich kann ein Start auch in Hinsicht auf die weitere Laufbahn oder auch mehr Sponsorengelder hilfreich sein.bones hat geschrieben:Es ist doch klar, dass eine Profiläuferin nicht startet, wenn sie kein Preisgeld bekommt.
Auch das ist mir nicht klar. Ist es dem Veranstalter verboten, Preisgelder ausschließlich den von ihm eingeladenen Läufern auszuhändigen?bones hat geschrieben:Bei Antrittsgeldern und Kostenübernahmen mag das i.O. sein, aber jemandem seine durch sportliche Leistung errungenen Meriten zu verwehren ist es nicht.
Eigentlich nicht. Die Antrittsgelder, die mit bestimmten Leistungsbedingungen im Rennen verknüpft sind sind durchaus üblich, und können kaum eingeklagt werden, wenn sie nicht öffentlich ausgeschrieben wurden. DLV-Regeln decken die Vereinbarung auch nicht. Sie kann aber durch aus auf Verlust der Werbeeinnahmen klagen, wenn sie ausgeladen oder nicht zugelassen wurde.D-Bus hat geschrieben: Auch das ist mir nicht klar. Ist es dem Veranstalter verboten, Preisgelder ausschließlich den von ihm eingeladenen Läufern auszuhändigen?
Oft passiert es ja auch, dass lokalen Läufern extra Preise/Gelder gegeben werden, z. B. in Kalifornien sowohl für den besten Ami als auch den besten Kalifornier. Wäre so etwas nach deutschem Recht verboten?
Start ohne Bezahlung für Leistung? Für eine Marathonpraktikantin wäre ich mir an ihrer Stelle auch zu schade.D-Bus hat geschrieben:+1
Das ist nicht unbedingt klar. Schließlich kann ein Start auch in Hinsicht auf die weitere Laufbahn oder auch mehr Sponsorengelder hilfreich sein.
Auch das ist mir nicht klar. Ist es dem Veranstalter verboten, Preisgelder ausschließlich den von ihm eingeladenen Läufern auszuhändigen?
Oft passiert es ja auch, dass lokalen Läufern extra Preise/Gelder gegeben werden, z. B. in Kalifornien sowohl für den besten Ami als auch den besten Kalifornier. Wäre so etwas nach deutschem Recht verboten?
Nun, wenn das geht, dann kann der Veranstalter doch auch Sonderprämien für die besten von ihm eingeladenen Läufer ausloben.bones hat geschrieben:Sonderprämien und Wertungen gibt es in Deutschland auch. Wer sollte das verbieten?
Sobald es sich um Vergewaltiger oder Mörder handelt, dann kann ich die Eltern von Kleinkindern oder jungen Menschen verstehen das sie solche nicht in ihren Nachbarschaft haben möchten. Es steht dir ja frei solche aufzunehmen und einen aktiven Beitrag zur resozialisierung zu tragen. Die Eltern von Elias und Mohammed aus Berlin werden dich bestimmt unterstützen.Rolli hat geschrieben:Ich sehe schon, Du bist derjenige, der Mahnwachen vor Häusern mit freigelassenen Straftätern, nach verbüßter Strafe, hält.
- oder nicht?rollon hat geschrieben: Dopingbetrüger unterstütze ich auch nicht. Wer einmal Lügt dem glaubt man nicht .... mein Beitrag dazu.
Nicht eher den DLV, sondern gerade den DLV. Der muß und sollte dafür sorgen, dass seine besten Athleten auch vom Sport leben können. Dann darf er eben nicht mit einem Veranstalter zusammenarbeiten, der andere Kriterien für die Leistungsbewertung ansetzt und dem startberechtigteTeilnehmer bei den Meisterschaften ggf. nicht willkommen sind.D-Bus hat geschrieben: Der Veranstalter muss doch nicht bsw. dem Deutschen Meister eine gewisse Summe zahlen. Da würde ich eher den DLV in der Pflicht sehen, wenn überhaupt.
Sehe ich auch so. Mein "überhaupt" kam daher, dass nicht alle Deutschen Meister für ihren Titel Geld bekommen (haben).bones hat geschrieben:Nicht eher den DLV, sondern gerade den DLV. Der muß und sollte dafür sorgen, dass seine besten Athleten auch vom Sport leben können. Dann darf er eben nicht mit einem Veranstalter zusammenarbeiten, der andere Kriterien für die Leistungsbewertung ansetzt und dem startberechtigteTeilnehmer bei den Meisterschaften ggf. nicht willkommen sind.
Nun aus Erfahrung weiß ich, dass die, die am lautesten Schreien, nur von eigenen Verfehlungen ablenken wollen. Gut das wir in einem Rechtsstaat wohnen, wo solche Leute nicht selbst das Recht in die Hand nehmen und Selbstjustiz und Lynchjustiz ausüben dürfen.rollon hat geschrieben:Sobald es sich um Vergewaltiger oder Mörder handelt, dann kann ich die Eltern von Kleinkindern oder jungen Menschen verstehen das sie solche nicht in ihren Nachbarschaft haben möchten. Es steht dir ja frei solche aufzunehmen und einen aktiven Beitrag zur resozialisierung zu tragen. Die Eltern von Elias und Mohammed aus Berlin werden dich bestimmt unterstützen.
Dopingbetrüger unterstütze ich auch nicht. Wer einmal Lügt dem glaubt man nicht .... mein Beitrag dazu.
Für DM gibt es keine Prämien. Die Prämien werden nur durch den Veranstalter ausgezahlt und sie können entscheiden an wenn sie das zahlen wollen. Die Frage ist, ob sie das beim öffentlich ausgeschriebene Teilnehme dürfen. Und ob sie oder DLV die Sportlerin ausgeladen hat und ausladen durfte. (Verdienstausfall durch wegfallen der Prämien und Werbeeinnahmen)bones hat geschrieben:Nicht eher den DLV, sondern gerade den DLV. Der muß und sollte dafür sorgen, dass seine besten Athleten auch vom Sport leben können. Dann darf er eben nicht mit einem Veranstalter zusammenarbeiten, der andere Kriterien für die Leistungsbewertung ansetzt und dem startberechtigteTeilnehmer bei den Meisterschaften ggf. nicht willkommen sind.
Ist mir schon klar. Was hätte der DLV wohl gemacht, wenn der Veranstalter gesagt hätte, bei mir in Frankfurt kriegen Vegetarier keine Preisgelder?Rolli hat geschrieben:Für DM gibt es keine Prämien. Die Prämien werden nur durch den Veranstalter ausgezahlt und sie können entscheiden an wenn sie das zahlen wollen. Die Frage ist, ob sie das beim öffentlich ausgeschriebene Teilnehme dürfen. Und ob sie oder DLV die Sportlerin ausgeladen hat und ausladen durfte. (Verdienstausfall durch wegfallen der Prämien und Werbeeinnahmen)
Du meinst da sicher so genannte Einladungsläufe, Da bewirbt man sich und der Veranstalter entscheidet, wer starten darf. Fällt mir spontan die Brocken-Challange und die Tortour de Ruhr ein.Raffi hat geschrieben:Kenne einige Veranstaltungen, da kann sich ein Teilnehmer zwar anmelden aber der Veranstalter behält sich das Recht vor ihn abzulehnen. Soll heißen, er bekommt keine Startfreigabe und scheint in keiner Starterliste auf oder bei seinem Namen ist ein roter Punkt. Bezahlt aber auch keine Startgebühr.
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