@Hubert
Nordheim liegt ja in Badenwürtemberg, dort herrscht in den Wäldern keine generelle Leinenpflicht.
Hubert, weißt Du, wie es in den Städten ist?
Auszug aus Wiki:
"
Baden-WürttembergPolizeiverordnung (
Kampfhunde-Verordnung) über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000[SUP]
[4][/SUP]
Verwaltungsvorschrift zur Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde vom 3. August 2000[SUP]
[5][/SUP]Landesjagdgesetz[SUP]
[6][/SUP], insbesondere § 40: „Ordnungswidrig handelt ferner, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] in einem nicht befriedeten Teil eines Jagdbezirks Hunde ohne ausreichende Sicherungsmaßnahmen gegen deren Entkommen oder außerhalb seiner Einwirkung frei laufen läßt“[SUP]
[7][/SUP] In den Wäldern Baden-Württembergs herrscht also keine allgemeine Leinenpflicht.[SUP]
[8][/SUP] Jedoch muss man seinen Hund so unter Kontrolle haben, dass er auf ein Kommando unverzüglich reagiert und zum Hundeführer zurückkehrt.Landeswaldgesetz[SUP]
[9][/SUP], insbesondere § 83: „Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig […] Erholungseinrichtungen im Wald mißbräuchlich benutzt oder verunreinigt oder im Bereich von Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen und Wassertretanlagen Hunde frei laufen läßt“[SUP]
[10]"
[/SUP]