Und ich wünsche Dir, dass Deine schwachsinnige Versuche Accounts zu knacken, endlich erfolgreich verlaufen. Vielleicht erlebst Du dabei ein Orgasmus!Race4Fun hat geschrieben: Wünsche allen noch ein gesundes und verletzungsfreies neues Jahr!

das ist eine Materie, in der ich mich als ehemaliges Mitglied einer Jugendschutzkammer gut auskenne.bannh hat geschrieben:Kein schlechter Ansatz; nun wirkt es allerdings gewissermaßen befremdlich, wenn die erfolgreiche Hundeerziehung mit Beispielen aus dem Sexualstrafrecht abstrahiert wird.
Die Versuche, die Passwörter mancher User zu knacken, lassen sich nicht wegdiskutieren.Rolli hat geschrieben:
Ich versuche manchmal nett zu sein. Klappt aber nicht immer...
Edit... und schon wieder hat er versucht...
Ich helfe Dir. Der Passwort lautet: "1234*" den Rest musst Du schon selbst herausfinden.
Ich habe mir gerade mehrere Fäden über den Kontakt zwischen Läufern und Hunden angesehen und dies ist die erste Antwort die den Kern der Sache trifft (Danke, ElVa!). Weder Pfefferspray noch Therapien für Menschen mit Hundeangst sind die richtige Anwort, sondern ausschließlich eine vernünftige Ausbildung der Hundebesitzer.ElVa hat geschrieben:[..]Meinen Hunden habe ich das schnell abgewöhnt - gerade auf Fremde - ohne meine Erlaubnis zuzulaufen und sie zu "begrüssen". Da sind nämlich absolute NoGos.[...]
Solche Verfahren werden doch in der Regel eingestellt. Sollte ein Läufer tatsächlich "häufiger" sprühend tätig werden, dann schaut ein Staatsanwalt (ein Anwalt des Staates, also unser Anwalt) sicher mal "näher" drauf. Der Geschädigte erhält dann, wenn kein öffentliches Interesse besteht, einen Brief und muss dann selber tätig werden.Tvaellen hat geschrieben: ........auch bei Tieren erfüllt das Straftatbestände nach dem Tierschutzgesetz) zur Abwehr vermuteter Gefahren durch Privatpersonen führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass sich hinterher ein Staatsanwalt die Sache näher anschaut und bei aller Aversion gegen Hunde sollte man sich das nicht antun.
Boah, ich zweifle mal wieder an der Lesekompetenz mancher Foris ...McMatt hat geschrieben:Ich habe mir gerade mehrere Fäden über den Kontakt zwischen Läufern und Hunden angesehen und dies ist die erste Antwort die den Kern der Sache trifft (Danke, ElVa!). Weder Pfefferspray noch Therapien für Menschen mit Hundeangst sind die richtige Anwort, sondern ausschließlich eine vernünftige Ausbildung der Hundebesitzer.
Ich wiederhole: Das zurennen von Hunden auf Fremde ist ein absolutes Tabu und von den Hundebesitzern zu unterbinden. Immer!
Wenn sie das nicht können (aufgrund fehlender Kompetenz oder Ablenkung), gehört der Hund an die Leine.
Ich habe nicht gesagt, dass es die einzige Lösung ist, sondern dass es die einzige nicht fakultative ist. Eine Angsttherapie ist eine Option, die sicher sinnvoll sein kann. Diese ist dem Betroffenen aber freigestellt. Eine vernünftige Ausbildung dem Hundebesitzer aber nicht.kobold hat geschrieben:Zu behaupten, es gäbe ausschließlich eine einzige richtige Antwort auf die Frage, ist daher Unfug. Eine gute Ausbildung und sachgerechte Führung der Tiere ist sicher die mit Abstand beste Lösung. Aber die Realität lehrt, dass diese Lösung oft genug nicht gefunden wird. Und da ist ein Plan B immer gut ...
Darf ich fragen, warum du persönlich wirst? Nur weil ich Sachen anders sehe als du, kann ich nicht lesen?kobold hat geschrieben:Boah, ich zweifle mal wieder an der Lesekompetenz mancher Foris ...![]()
Da sind wir uns einig - wobei das "Nicht-Freigestellt-Sein" von einer vernünftigen Ausbildung zwar moralisch gilt, rechtlich aber bislang nicht. Manchmal würde ich mir wünschen, das wäre anders, sprich: Eine "Führerscheinpflicht" für Hunde würde eingeführt. Die schützt immer noch nicht vor Idioten und Ignoranten und auch nicht vor chronisch überforderten HundehalterInnen. Sie nimmt diesen Personengruppen aber so manche Ausrede von wegen "Ich konnte doch nicht wissen, dass ...".McMatt hat geschrieben:Ich habe nicht gesagt, dass es die einzige Lösung ist, sondern dass es die einzige nicht fakultative ist. Eine Angsttherapie ist eine Option, die sicher sinnvoll sein kann. Diese ist dem Betroffenen aber freigestellt. Eine vernünftige Ausbildung dem Hundebesitzer aber nicht.
Nur zur Klarstellung, bevor wir uns hier in die Wolle kriegen, obwohl wir wahrscheinlich nicht weit auseinanderliegen:kobold hat geschrieben:Allein aus der Formulierung "Meinen Hunden habe ich das schnell abgewöhnt - gerade auf Fremde - ohne meine Erlaubnis zuzulaufen und sie zu "begrüssen"." ergibt sich rein logisch, dass ElVas Hunde entsprechende Versuche auf Fremde loszulaufen unternommen haben müssen. Vielleicht waren sie dabei noch an der Leine, vielleicht auch nicht ...
Zu behaupten, es gäbe ausschließlich eine einzige richtige Antwort auf die Frage, ist daher Unfug.
Glaube ich nicht wirklich, wenn man mal in den Straßenverkehr schaut. "Ich konnte doch nicht wissen, dass..-" ist dort doch auch die Standardausrede bei allem, was nicht explizit durch ein Schild angeordnet ist, vom Gehwegparken bis zur nicht funktionierenden Rettungsgasse.kobold hat geschrieben:"Führerscheinpflicht" [...] Sie nimmt diesen Personengruppen aber so manche Ausrede von wegen "Ich konnte doch nicht wissen, dass ...".
Glaubst du wirklich, dass das Versuche sind Passwörter zu knacken?Maddin85 hat geschrieben:Die Versuche, die Passwörter mancher User zu knacken, lassen sich nicht wegdiskutieren.
Ich finde es lustig, auch wenn kürzlich bei mehreren Usern der sinnlose Versuch gestartet wurde, den Account zu hacken.
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Ich fand' deinen Rat zum Thema sehr gut, Kobold.kobold hat geschrieben:...
Zu behaupten, es gäbe ausschließlich eine einzige richtige Antwort auf die Frage, ist daher Unfug. Eine gute Ausbildung und sachgerechte Führung der Tiere ist sicher die mit Abstand beste Lösung. Aber die Realität lehrt, dass diese Lösung oft genug nicht gefunden wird. Und da ist ein Plan B immer gut ...
Es ist ein Versuch, zu provozieren, schon klar! Aber dass der Troll wegen seiner Provokationen von den meisten belächelt werden dürfte, ist wahrscheinlich nicht sein Plan. Es sei denn, es handelt sich um einen Clown.MartinB. hat geschrieben:Glaubst du wirklich, dass das Versuche sind Passwörter zu knacken?
Mir ist das kürzlich auch passiert. Jemand verursachte 5 Fehlversuche in meinem Account mit der darauffolgenden Pause, die im Anschluss ja auch ich hatte.
Vielleicht war das ja das Ziel des Provokateurs?!![]()
Was wäre wohl passiert, wenn an meiner Stelle ein sechsjähriges Kind gestanden hätte und vom Kampfköter als Beute angesehen worden wäre? Der Hund handelte nur gemäß seinem Naturell. Die Halter haben unverantwortlich gehandelt.Und noch ein Stück Realsatire, es ist so vorgekommen, ehrlich jetzt!
Ich lief nichtsahnend über einen nahegelegenen stillgelegten Truppenübungsplatz, da stürmte auf einmal ein junger, noch nicht erzogener Bullmastiff mit ca. 50cm Schulterhöhe auf mich zu. Zum Glück habe ich keine Angst vor Hunden, aber ich konnte die Motive des Kalbs nicht einschätzen. Um ihn zu Kälbersalami zu verarbeiten, schien er mir eindeutig zu groß und zu gefährlich. Meine Knarre hatte ich gerade nicht dabei. Ich blieb ruhig an Ort und Stelle stehen und harrte der Dinge, die da kommen würden. Und so kam es, wie es kommen musste: Der Köter fiel mich an, bzw. sprang mich an und tat - nichts! Die Besitzer zu mir:
"Der will nur spielen!"
Nein; das ist eben nicht möglich. Sie können den Hund durch einen anderen Gegenstand ersetzen, nicht jedoch durch einen Menschen.Tvaellen hat geschrieben:das ist eine Materie, in der ich mich als ehemaliges Mitglied einer Jugendschutzkammer gut auskenne.
Sie können das auch gerne mit anderen Gefährdungssachverhalten austauschen und sie werden erkennen, dass ihre Argumentation davon nicht richtiger wird. Präventiver Gewalteinsatz (der Einsatz von Reizgas gegen Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung und auch bei Tieren erfüllt das Straftatbestände nach dem Tierschutzgesetz) zur Abwehr vermuteter Gefahren durch Privatpersonen führt mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu, dass sich hinterher ein Staatsanwalt die Sache näher anschaut und bei aller Aversion gegen Hunde sollte man sich das nicht antun.
Was genau war an den Ausführungen von Tvaellen denn nicht zu verstehen?bannh hat geschrieben:Nein; das ist eben nicht möglich. Sie können den Hund durch einen anderen Gegenstand ersetzen, nicht jedoch durch einen Menschen.
Der einzige Zweck dieses Beitrags und anderer Beiträgetodmirror hat geschrieben:Was genau war an den Ausführungen von Tvaellen denn nicht zu verstehen?
ist der Versuch zu polarisieren. Man erkennt es schon an der Wortwahl.bannh hat geschrieben:Nein; das ist eben nicht möglich. Sie können den Hund durch einen anderen Gegenstand ersetzen, nicht jedoch durch einen Menschen.
Auch das ist kein vergleichbarer Vorgang. Weshalb benötigen Sie denn ein anderes Beispiel, um tiefer in den Sachverhalt einzusteigen?todmirror hat geschrieben:Was genau war an den Ausführungen von Tvaellen denn nicht zu verstehen?
Als Privatmensch darf man nicht zur "Prävention" in fremde Rechtsgüter eingreifen. Gefahrenabwehr ist Sache des Staates aber nicht der Bürger. Wenn in einem Garten an meiner Laufstrecke ein Gasgrill steht, darf ich den auch nicht vorsorglich zerstören, nur weil er möglicherweise explodieren könnte.
Genau richtig.kobold hat geschrieben: Eine gute Ausbildung und sachgerechte Führung der Tiere ist sicher die mit Abstand beste Lösung. Aber die Realität lehrt, dass diese Lösung oft genug nicht gefunden wird. Und da ist ein Plan B immer gut ...
So eine Aussage freut bestimmt alle Weggugger! Ist aber nicht ganz korrekt.todmirror hat geschrieben:Gefahrenabwehr ist Sache des Staates aber nicht der Bürger.
Magst Du mir den Zusammenhang meiner Aussage zu den "Wegguggern" erklären?Race4Fun hat geschrieben:So eine Aussage freut bestimmt alle Weggugger! Ist aber nicht ganz korrekt.
Da schmeißt Du jetzt aber einiges durcheinander.Race4Fun hat geschrieben: Gefahrenabwehr geht JEDEN etwas an, solange er sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben muss! Eigenschutz hat Vorrang!
Hier wird nicht auf eine bestehende Hundegefahr abgestellt, sondern auf einen sich nähernden Hund, bei dem "generell" und "vorsorglich" sowie "präventiv" gehandelt werden solle. Der Zitierte schließt in der vorstehend wiedergegebenen Textpassage aus dem "Nähern" auf eine "Neigung zum Biss" und leitet hieraus die Empfehlung zum Einsatz von Pfefferspray her.bannh hat geschrieben:Eine Verteidigung gegen Hunde ist generell sinnvoll; dies betrifft alle vorsorglichen Verteidigungsmaßnahmen, um Schlimmeres zu verhindern. Pfefferspray ist hierzu im Prinzip ausreichend. Sobald sich ein Hund, der beißen könnte, nähert, sollte gesprüht werden. Wer hierbei etwa eine unbegründete Hemmschwelle nicht überwinden kann, sollte sich daran erinnern, dass ein präventiver Einsatz von Pfefferspray einem angreifenden Hund im Anschluss den sonst kostspieligen Wesenstest, das gefürchtete Tierheim oder gar im schlimmsten Falle die Euthanasie erspart. Es ist im Grunde tierfreundlicher, einen sich näherenden und somit zum Biss neigenden Hund lieber einmal zu streng als einmal zu nachsichtig zur Vernunft zu bringen. Natürlich muss dies auch den Haltern begreiflich gemacht werden; hier herrscht oft noch Aufklärungsbedarf, aber es ist ein technisch lösbares Problem.
Lieber Tod,todmirror hat geschrieben: Als Privatmensch darf man nicht zur "Prävention" in fremde Rechtsgüter eingreifen.
Gefahrenabwehr ist Sache des Staates aber nicht der Bürger.
Das wiederum wäre in der Regel tatsächlich nicht in Ordnung, da keine unmittelbare Gefahr droht. Den kurz vor der Explosion stehenden Gasgrill darfst du allerdings in den Rhein werfen oder kontrolliert sprengen, bevor er explodiert und schlimmeren Schaden anrichtet. Das wäre ok.todmirror hat geschrieben: Wenn in einem Garten an meiner Laufstrecke ein Gasgrill steht, darf ich den auch nicht vorsorglich zerstören, nur weil er möglicherweise explodieren könnte.
Deine Aussage implizierte:todmirror hat geschrieben:Magst Du mir den Zusammenhang meiner Aussage zu den "Wegguggern" erklären?
Vorrangig ja, aber nicht explizit. Ist niemand außer Dir da, dann liegt das Recht (bzw. Pflicht) auf Deiner Seite!todmirror hat geschrieben:Gefahrenabwehr ist die vorrangig der Polizei und den Ordnungsbehörden zukommende Aufgabe
Das kann eine erfahrene Privatperson oftmals sogar besser als manch' ein Polizist (nicht jeder Polizist ist hundeerfahren)todmirror hat geschrieben: - um beim Hundebeispiel zu bleiben - einen Hund als gefährlich einstufen.
Da gehe ich mit Dir 100% konform...todmirror hat geschrieben:Etwas anderes gilt nur (etwas vereinfacht ausgedrückt) in Notfällen, in denen staatliche Hilfe nicht rechtzeitig käme und eine Interessenabwägung ein sofortiges Eingreifen notwendig macht ("Notstand"). Wenn ein Hund also einen Läufer angreift, darf sich der Läufer selbstverständlich verteidigen. Ich darf auch als Unbeteiligter einem von einem Hund angegriffenen Läufer helfen (muss also nicht wegschauen). Was ich aber nicht darf, ist präventiv Hunden, weil ich subjektiv der Meinung bin, Hunde seien gefährlich, Pfefferspray in die Augen sprühen.
Diesem "Kandidaten" empfehle ich den Einsatz des Pfeffersprays entgegen der Windrichtungtodmirror hat geschrieben:Hier wird nicht auf eine bestehende Hundegefahr abgestellt, sondern auf einen sich nähernden Hund, bei dem "generell" und "vorsorglich" sowie "präventiv" gehandelt werden solle. Der Zitierte schließt in der vorstehend wiedergegebenen Textpassage aus dem "Nähern" auf eine "Neigung zum Biss" und leitet hieraus die Empfehlung zum Einsatz von Pfefferspray her.
Das ist korrekt. Nun ist es aber natürlich nicht die Aufgabe des Läufers, bzw. genauer formuliert technisch gar nicht möglich, den sich nähernden Hund innerhalb weniger Sekunden als potentiellen Beißer oder "nur" als Plünderer zu identifizieren.Schlaks hat geschrieben:Lieber Tod,
darf man doch. Das BGB regelt Fälle des defensiven und agressiven Notstands, § 228 BGB bzw. § 904 BGB. Hier ist zwar von Sachen die Rede, die Vorschriften sind aber auch auf Tiere anwendbar (§ 90a BGB). Den angreifenden Hund darf man also beispielsweise zur Gefahrenabwehr mit einem Spazierstock töten, wenn die eigene Gesundheit auf dem Spiel steht. Will der Hund hingegen nur deine Einkaufstasche plündern, wäre die Tötung außer Verhältnis zum drohenden Schaden und daher nicht in Ordnung.
Ich würde sagen, das ist die gleiche Situation wie in der Fadeneröffnung. Dir ist ein Hund begegnet, der dir nichts getan hat. Für deine Schreckhaftigkeit (ist nicht abwertend gemeint) kann das Tier nichts.Czynnempere hat geschrieben:Gestern hatte ich - mal wieder - .....
Ich glaube, es ist verständlich, wenn man in einer solchen Situation Angst hat.Czynnempere hat geschrieben:Ich habe kaum zwei Schritte auf dem Asphalt gemacht, als ich aus dem Augenwinkel etwas großes Dunkles heranstürmen sehe. Im Licht der Lampe entpuppt sich das als Rottweiler (o.ä.), der erst etwa zwei Meter entfernt von mir bremst. In den Sekundenbruchteilen zwischen Schatten bemerken und Hund zwei Meter vor mir erkennen hab ich gedacht, mein Herz setzt aus, so habe ich mich erschrocken.
Der Hund wird nach Ihrer gestrigen Begegnung auch zukünftig sicherlich nicht an die Leine genommen werden. Solche Fehlentwicklungen werden nicht mit Nachsicht, sondern mit harten Entscheidungen berichtigt. Dazu gehört z. B. der Einsatz von Pfefferspray.Czynnempere hat geschrieben:Genau. Ist die Situation fast wie im Eingangspost.
(Ich halte Pfefferspray nebenbei bemerkt für völlig ungeeignet, so eine Situation zu "klären".)
Für meine Schreckhaftigkeit kann das Tier nichts...
Verstehe. Mein Fehler. Ich habe mich falsch verhalten. Es ist nicht denkbar, Hunde an der Leine zu führen. (Ist auch einfacher so, sieht Herrchen auch nicht, in wohin sein Liebling unterwegs sch..ßt.) Das schränkt die Freiheit von Hund und Herrchen ein. Was da mit Vollgas auf mich zugesprintet kommt, will bloß spielen. Was stelle ich mich auch so an. Es ist völlig normal, das Hunde frei herumlaufen und mit Unbeteiligten und an ihnen nicht Interessierten "spielen".
Ich weiß nicht, ob Du den Faden komplett gelesen hast. Mein Sohn ist regelrecht traumatisiert durch "das hat er ja noch nie getan" - zum Glück war er gestern nicht dabei.
Hund an die Leine: Situation entsteht gar nicht erst. Fertig.![]()
Warum?Czynnempere hat geschrieben:......
Hund an die Leine: Situation entsteht gar nicht erst. Fertig.![]()
Warum fällt mir dabei sofort dieser Filmklassiker ein... ?bannh hat geschrieben:...Solche Fehlentwicklungen werden nicht mit Nachsicht, sondern mit harten Entscheidungen berichtigt...
In dieser Situation war ich schon mal. Ich bin nachts mit meinem LED-Armband auf einem Feldweg gelaufen als mir ein Geländewagen entgegen kam. Der Fahrer hält und meinte noch, ich habe ihn erschreckt. Später kam dann sein Hund mit LED-Band hinzu. Der Fahrer war also ein Hundehalter, der seinen Hund nachts mit dem Auto auf einem Feldweg Gassi führt. Sein Hund war ganz brav. Der Fahrer hat mich jedoch für einen noch größeren Hund gehalten und schon um das Leben seines Hundes gebangt.M.E.D. hat geschrieben:Was ist mit einem "furchteinflösenden" Menschen? Sagen wir jemand der aussieht wie Boris Karloff oder Richard Kiel. Vor so jemanden würde auch viele Menschen erschrecken. Müssen die, nach deiner Meinung, auch angeleint werden?
Nein. Mein einziger "Problemhund" (in Anführungszeichen, weil Herrchen das Problem ist) ist an der Leine. Die ist aber länger als der Fußweg breit, also bringt das gar nix.Czynnempere hat geschrieben:Hund an die Leine: Situation entsteht gar nicht erst. Fertig.![]()
Klingt gut, ich fürchte nur, dass es häufig ein frommer Wunsch bleibt, da viele Hundehalter(innen) ungeeignet sind, einen Hund artgerecht zu halten. Ich habe auch den Verdacht, dass viele sich Modehunde anschaffen, ohne zu prüfen, ob die Hunderasse auch geeignet ist.ruca hat geschrieben:Nein. Mein einziger "Problemhund" (in Anführungszeichen, weil Herrchen das Problem ist) ist an der Leine. Die ist aber länger als der Fußweg breit, also bringt das gar nix.
Lösung:
Hund vernünftig erziehen. Wenn ihm drei Sachen beigebracht wurden:
a) Jogger haben Dich nicht zu interessieren
b) Fremde Leute werden nicht einfach begrüßt/zum Spielen aufgefordert/angegriffen
c) Wenn Herrchen ruft, dann wird gehorcht
dann entsteht so eine Situation sogar gar nicht erst und zwar sogar doppelt abgesichert. Wenn der Hund a+b "vergisst", bleibt immer noch "c" als Notnagel.
Die konkrete Frage, die ich mir stelle: Wie überzeuge ich die Hundehalterin, mit Ihrem Hund eine Hundeschule zu besuchen, ohne dass sie sich angegriffen fühlt. Es hat zwar etwas Tragisches, aber ich muss jedes mal laut auflachen, wenn ihr Hund mit ihr Gassi geht und sie hinter sich herzieht.Klingt gut, ich fürchte nur, dass es häufig ein frommer Wunsch bleibt, da viele Hundehalter(innen) ungeeignet sind, einen Hund artgerecht zu halten. Ich habe auch den Verdacht, dass viele sich Modehunde anschaffen, ohne zu prüfen, ob die Hunderasse auch geeignet ist.
In der Nachbarschaft beobachte ich einen Rüden mit Dominanzverhalten, der sich selbst als Rudelführer sieht, weil die Halterin ungeeignet ist, ihn konsequent zu erziehen. Die Töle ist bissig und kann mich nicht leiden, obwohl ich eigentlich wenig Angst, wohl aber Respekt vor Hunden habe.
Der Hund ist wegen seines Dominanzverhaltens und wegen seiner fehlenden Erziehung ein Problemhund.
Hundebesitzer brauchen jetzt nicht aufzuheulen, ich bin kein Hundehasser, obwohl ich als Jogger natürlich auch meine Hundegeschichten erzählen kann.
Wenn der Hund bissig ist, warum nicht dem Ordnungsamt melden? Vielleicht ist die Szenerie ja nicht mehr so lustig, wenn ein kleines Kind gebissen wurde.Maddin85 hat geschrieben:Die konkrete Frage, die ich mir stelle: Wie überzeuge ich die Hundehalterin, mit Ihrem Hund eine Hundeschule zu besuchen, ohne dass sie sich angegriffen fühlt. Es hat zwar etwas Tragisches, aber ich muss jedes mal laut auflachen, wenn ihr Hund mit ihr Gassi geht und sie hinter sich herzieht.
Ich riskiere es und werfe ihr anonym einen Flyer einer Hundeschule in den Briefkasten.
Es handelt sich um die Vermieterin meiner Lebenspartnerin, sie wohnt im gleichen Haus. Ich habe allerdings Angst um meinen Sohn und kürzlich stand die Tür offen. Ich habe es schon mal mit direkter Ansprache probiert und an sie appelliert, wegen meines Sohnes aufzupassen. Sie wirkte pikiert.Steffen42 hat geschrieben:Wenn der Hund bissig ist, warum nicht dem Ordnungsamt melden? Vielleicht ist die Szenerie ja nicht mehr so lustig, wenn ein kleines Kind gebissen wurde.
Sollte es nicht umgekehrt sein? Der Hundehalter muß sich die Frage stellen und dafür sorgen, dass sich andere Leute nicht angegriffen fühlen?Maddin85 hat geschrieben:Die konkrete Frage, die ich mir stelle: Wie überzeuge ich die Hundehalterin, mit Ihrem Hund eine Hundeschule zu besuchen, ohne dass sie sich angegriffen fühlt.
Selbstverständlich sollte es so sein, aber bei manchen nicht einsichtsfähigen Hundehaltern kommt es mir so vor, als wollte man einen Despoten aus Fernost überzeugen, eine Waffenschein zu erwerben. Dann ist diplomatisches Geschick gefragt, bevor man den Holzhammer rausholt.bones hat geschrieben:Sollte es nicht umgekehrt sein? Der Hundehalter muß sich die Frage stellen und dafür sorgen, dass sich andere Leute nicht angegriffen fühlen?![]()
Leg noch den Antrag für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung dabei.Maddin85 hat geschrieben:Ich versuche es aber erst mal mit dem Flyer der Hundeschule.
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