Das ist ein falsches Verständnis der Situation: Die Exekutive stiehlt der Legislative ja nicht irgendwelche Befugnisse. Das Parlament gibt die Befugnis, Detailregelungen zu erlassen, in diesem Fall an die Landesregierungen ab. Das ist keine Besonderheit des Infektionsschutzes. (Alle Regeln im Straßenverkehr stehen in einer solchen Rechtsverordnung, der StVO.)vinchris hat geschrieben: Und auch auf rechtliche Grundlagen. Nun soll ja tatsächlich der Bundestag über ein novelliertes Infektionsschutzgesetz entscheiden dürfen. Doch m.W. war's das dann wieder; weder der BT noch die Parlamente der Länder werden ein Mitspracherecht "en detail" haben. Muss vielleicht auch nicht sein, aber ich hoffe doch, dass es irgend eine Form des Parlamentsvorbehalts geben wird.
Das hat beim Infektionsschutzgesetz unter anderem den großen Vorteil, dass Detailregelungen viel schneller erlassen werden können. Ein Gesetzgebungsverfahren mit allem drum und dran dauert schon ein bisschen.