mountaineer hat geschrieben:D.h. es ist buchstäblich paradox zu sagen: Der organisierte Sport ist korrupt und kriegt die Dopingproblematik nicht in den Griff, daher muss der Staat per Strafrecht eingreifen. Ein Tatbestand/Verstoß, der definitionsgemäß nur im organisierten Sport vorkommen kann, hat einfach nicht mit dieser Keule behandelt zu werden.
Es geht zwar um Fairness und Geld, v.a. aber auch um die Gesundheit von jungen Menschen.
Diese zu schützen, ist Aufgabe des Rechtsstaats und kann nicht vertrauensselig Sportverbänden überlassen werden, das hat die Vergangenheit gezeigt.
Und deshalb wurde die Gesetzeslage angepasst, um die o.g. Rechtsgüter wirksamer zu schützen.
Ich halte das für ein sinnvolle und völlig richtige Entscheidung, eine gute Errungenschaft.
mountaineer hat geschrieben:Was an Doping sonst problematisch sein könnte, weil es sozusagen allgemeine Schadensgefahren betrifft, keine Sportregeln, wäre typischerweise durch BTM, Körperverletzung (ging schon sehr lange Zeit, etwa beim DDR-Zwangsdoping usw.) u.ä. Normen strafbewehrt gewesen.
Das ist so nicht richtig.
Du meinst wahrscheinlich das BtmG, das hat jedoch nichts mit Dopingsubstanzen zu tun, da es sich hier nicht um Btm-Substanzen handelt. Dopingsubstanzen sind einfache Arzneimittel und z.B. Eigenblut ist gar kein Arzneimittel, erst recht kein Btm.
Der Körperverletzungsstraftatbestand im Zusammenhang mit Doping greift nur, wenn der Gedopte unwissentlich bzw. ohne Einverständnis gedopt wird. Das ist bei Kindern der Fall, aber kaum relevant unter erwachsenen Sportlern.