Das sieht der DLV aber anders. Aus meiner Sicht der Knackpunkt. Hast du da eine juristische Meinung zu?
Ja, hab ich, siehe hier .
Straßen- und Volksläufe sind in Deutschland nicht urheberrechtlich oder durch ein besonderes Leistungsschutzrecht geschützt. Ein Leistungsschutzrecht für ...
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- Thema: Ein Euro für den DLV?
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- 02.05.2015, 18:45
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